Vom Leistungswettkampf zur Leistungsübung

Siehe : Referat 04 – Unfallverhütungsvorschriften, Leistungsübungen

ÜBEN und WETTKAMPF scheinen zwei Begriffe zu sein, die zusammengehören. Aber ÜBEN allein ist für viele Menschen, auch für Feuerwehrleute, offensichtlich nicht immer etwas Angenehmes. So forderte schon 1862 der Autor der Feuerlösch-Regeln:

„Die Arbeit der Schlauchmänner, Leiterträger und Steiger erfordert besondere Erfahrung und Gewandtheit und daher öftere Uebung. … Gewiß aber werden sich … Leute in gehöriger Anzahl finden, welche … zu häufigeren Uebungen, etwa an Sonntagabend, sich verstehen. …“

Im Jahre 1950 ermahnt ein Wehrführer seine Leute wiederum:

„Das Wort „Übungen“ ist für manche Kameraden der aktiven Abteilung ein „schwarzer Fleck“ in ihrer Tätigkeit als Feuerwehrmann. Die angesetzten Übungen, die in den Sommermonaten alle 14 Tage angesetzt werden, sollen ja nicht aus weiter Ferne betrachtet werden, sondern sie sind da, damit man auch daran teil nimmt. Sie dienen zur Ausbildung und Vervollständigung jedes einzelnen Feuerwehrmannes, damit im Ernstfall jeder Handgriff sitzt, jeder weiss, wie er die Geräte zu bedienen hat, um den bedrohten Besitz eines Mitbürgers so schnell wie möglich der Macht des Feuers zu entreissen.
Ich bitte alle Kameraden, sich meine Worte zu Herzen zu nehmen, darüber nachzudenken und den Weg zu dieser „kleinen Pflicht“ zurückzufinden.“

So erscheint es geradezu als „genialer Trick“, dass es bei den Feuerwehren Wettkämpfe gibt, in denen untergebracht ist, was man im Einsatz an Fertigkeiten benötigt. So fährt denn auch der oben bereits zitierte Wehrführer fort:

„Dass ein Üben Zweck hat, haben uns die veranstalteten Wettkämpfe gezeigt, bei denen auch unsere Gruppen, eben durch ihren Eifer und Pflichterfüllung, in die Reihen der ersten kamen.
Ich erwähne nur den Ausscheidungskampf in Eppstein am 19.08.1950. …“

Daraus entnehmen wir, dass es bereits spätestens seit 1950 Leistungswettkämpfe auf Kreisebene gegeben hat. Diese wurden nach einem auf Anregung von KBI Kam. Neun entwickelten eigenen Konzept durchgeführt. Dabei hatte Koll. Stein von der BF Wiesbaden, der auch als Schiedsrichter bei den Kreiswettkämpfen mitwirkte, sehr wichtige Hilfe geleistet. Die für eine erfolgreiche Teilnahme an den Leistungswettkämpfen nötigen Übungen halfen natürlich sehr, den Ausbildungsstand der – teilnehmenden – Wehren zu heben.

Im Rundschreiben Nr. 10 vom 22.10.1951 teilt der Kreisbrandinspektor, Kam. Neun, den „Herren Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren“ die Ergebnisse der Leistungskämpfe 1951 mit, an denen 27 (in Worten: siebenundzwanzig!) Gruppen allein in der Sparte T.S,.8 und T.S.4, 4 Gruppen in der Sparte L.F. 15 7 Gruppen in der Sparte KL.F. 8 und 3 Gruppen in der Sparte Lafetten teilgenommen hatten, insgesamt also 41 Gruppen.
Dies bedeutete eine Beteiligung von 75% gegenüber 66% im Vorjahr, wie Kam. Neun stolz mitteilt, nicht ohne auch aufzuführen, welche Feuerwehren „offenbar aus Bequemlichkeit“ nicht teilgenommen hatten. Oder benötigten diese Wehren keine Zuschüsse? Denn Kam. Neun listet in diesem Rundschreiben auch auf, welche Prämien an die besten Mannschaften ausgezahlt werden sollten.

Im Jahre 1955 war das Interesse an den Leistungswettkämpfen noch immer so stark, dass dafür 3 Termine festgelegt und Schiedsrichter von außerhalb gebeten werden mussten.

Aus dem Rundschreiben des KBI Kam. Neun vom 09.04.1958 erfahren wir, dass die Wettkampfbestimmungen nunmehr durch den HMdI vorgegeben wurden. In diesem Jahr wurde erstmals durch Los bestimmt, wer welche Funktionen im Angriffs-, Wasser- bzw. Schlauchtrupp zu übernehmen hatte. Und die Prämien werden wieder in Aussicht gestellt. Das Üben sollte sich also lohnen, wenn man dadurch besser sein konnte als andere. Zu diesen Wettkämpfen gehörten auch Prüfungen für die Fahrer der Feuerwehrfahrzeuge, die man heute auch beim Sicherheitstraining findet.

Die Leistungswettkämpfe wurden dann von 1981 an von den „Leistungsübungen“ abgelöst.
Mit jährlich wechselnden Übungsvorgaben sollen möglichst viele Aspekte unserer Grundausbildung und Einsätze berücksichtigt werden.

Zusätzlich sind bei den Leistungsübungen auch Fragebogen zu beantworten, die für den einzelnen Teilnehmer von Jahr zu Jahr anspruchsvollere Fragen enthalten. Zum Lohn freilich erhalten die Feuerwehrangehörigen, die bei der Leistungsübung mitmachen, nach dem eisernen Leistungsabzeichen, das nach dreimaliger erfolgreicher Teilnahme vergeben wird, von Jahr zu Jahr höherwertige Leistungsabzeichen von Bronze über Silber zu Gold. Die Fragebogen setzen dabei immer höheres theoretisches Wissen bis hin zur Zugführerausbildung voraus. Die Leistungsabzeichen weisen damit vor Kameraden und Kameradinnen aus, dass ihre Träger ihr Fach beherrschen.

Leider ist das Interesse an dieser, im Wirtschaftsjargon würde man sagen: „Qualitätskontrolle“ immer geringer geworden. Heute nehmen teilweise nur so viele Mannschaften an den Leistungsübungen teil wie 1951 Mannschaften Prämien erhalten haben.

Leistungsuebung-2002
Leistungsübung im Jahre 2002