Virusinfektion für Menschen ungefährlich – Nur Haus- und Wildschweine betroffen – Allgemeinverfügung für den Main-Taunus-Kreis
Im Landkreis Groß-Gerau ist ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Um den Fundort herum ist in einem Radius von zirka 15 Kilometern eine sogenannte Restriktionszone eingerichtet worden. Im MTK liegen die Städte Hochheim, Flörsheim, Hattersheim, Kriftel und Teile von Hofheim im 15 km-Radius um den Fundort. Hier befinden sich 18 Betriebe mit Schweinehaltung mit insgesamt 243 Tieren. Eine so genannte Allgemeinverfügung regelt die nun erforderlichen Maßnahmen in dieser Zone.
„Die Afrikanische Schweinepest ist für Menschen und alle Tiere mit Ausnahme von Haus- und Wildschweinen absolut ungefährlich. Unsere Landwirte haben in Saatgut und Düngemittel investiert und stehen nun kurz vor der Ernte. Wir wollen alles vermeiden, was unzumutbare Härten für die Landwirtschaft darstellen würde.“
Landrat Michael Cyriax
Deshalb wäge der Kreis zwischen den Erfordernissen der Tierseuchenbekämpfung und den berechtigten Interessen betroffener Personen- und Berufsgruppen ab.
Die Bergung verendeter Wildschweine wird ausschließlich von speziell geschultem Personal durchgeführt. Ein Kadaversammelplatz ist in Eddersheim eingerichtet.
Durchgeführt wurde der Aufbau des Sammelplatzes von der Dekontaminationsgruppe-Geräte, die bei der Feuerwehr Kriftel stationiert ist. Unterstützt wurden sie von der Gefahrstoff-Führung, die bei der Feuerwehr Bad Soden am Taunus beheimatet ist, der im Amt für Brandschutz und Rettungswesen angesiedelten Unteren Katastrophenschutzbehörde sowie dem Veterinäramt des MTK.
Hintergrund:
Bislang wurde lediglich ein infiziertes Wildschwein festgestellt. Im September 2020 war der erste ASP-Fall bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt worden – in Brandenburg. Mit dem jetzt bestätigten Fall im Kreis Groß-Gerau hat das Virus erstmals auch das Land Hessen erreicht.
Die Übertragung der ASP erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte, Kleidung).
Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich, auch der Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.
Weitere Informationen:
- Landwirtschaftsministerium Hessen: Virusbedingte Tierseuche: Afrikanische Schweinepest (ASP)
- Landkreis Mittelsachsen: Afrikanische Schweinepest (ASP)
- MTK: Allgemeinverfügung (Amtsblatt 25: Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen)
- MTK: Pressemitteilung zur Afrikanischen Schweinepest (374.70 KB)