Maschinistenlehrgang

Lehrgangsart:

Maschinisten – Lehrgang nach Feuerwehrdienst-vorschrift 2 Ziffer 3.3

Teilnehmer:

Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, von Pflichtfeuerwehren sowie von Werkfeuerwehren, deren Leistungsstand vergleichbar dem von Freiwilligen Feuerwehren sein soll.

Teilnehmerzahl:

maximal 25

Dauer:

mindestens 35 Stunden

Teilnahmevoraussetzung:

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:

die Truppmannausbildung gemäß FwDV 2, Ziffer 2.1.2 erfolgreich abgeschlossen haben

Lehrgangsziel:

Ziel ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.

Themenübersicht:

  • Rechtsgrundlagen
  • Aufgabenbereiche
  • Löschfahrzeuge
  • Feuerlöschkreiselpumpen
  • Wasserförderung
  • Motorenkunde
  • Kraftbetriebene und sonstige Geräte
  • etc

Lehrgangstage:

Die Lehrgangstage sind Freitag (zwei Mal), Samstag und Sonntag. Der Lehrgang beginnt mit einem Freitag und endet an einem Samstag.  
Unterrichtsbeginn Unterrichtsende
Freitag 18:00 Uhr 21:50 Uhr
Samstag 08:00 Uhr 17:00 Uhr
Sonntag 08:00 Uhr 12:00 Uhr

Hinweis:

Der Lehrgang findet in Uniform statt. Der Lehrgangsteilnehmer / die Lehrgangsteilnehmerin hat seine / ihre vollständige persönliche Schutzausrüstung mitzubringen. Für Umkleideräume ist gesorgt.

Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen.

Der Termin für den zweiten Freitagsunterricht wird zum Lehrgangsbeginn bekanntgegeben.

Lehrgangsort:

Kreisausbildungszentrum im Hofheim, Katharina-Kemmler-Straße 1 (Feuerwehr Hofheim).