Die Aufgabe des Verbandsausschusses ist es, den Vorstand zu beraten und die Verbandsversammlung vorzubereiten. Er besteht aus dem Verbandsvorstand, dem Kreisbrandinspektor und den Kreisbrandmeistern, den Gemeinde- und Stadtbrandinspektoren, den Ehrenvorsitzenden, der Sprecherin der Frauen und dem Kreisstabsführer. Zudem können fachkundige Personen und Institutionen als Berater hinzugezogen werden.