Deutscher Feuerwehrverband stimmt Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums zu

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann plant derzeit eine Verschärfung des Strafrechts, um unter anderem Einsatz- und Rettungskräfte besser vor Anfeindungen und Gewalt zu schützen. Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) unterstützt das Vorhaben ausdrücklich.

Nachdem der DFV seit Jahren über das Thema aufklärt und sich auch bereits persönlich an Herrn Dr. Buschmann gewandt hat, freuen wir uns, dass er die gesetzliche Lage genauso einschätzt: Gewalt gegen Einsatzkräfte kann nicht als Bagatelldelikt geahndet werden. Daher begrüßen wir die avisierten Veränderungen bei der Strafzumessung und im Strafrecht.“

DFV-Präsident Karl-Heinz Banse

Hintergrund der aktuellen Debatte sind die Krawalle in der Silvesternacht 2022/2023, bei denen Einsatzkräfte nicht nur angegriffen, sondern sogar gezielt in Hinterhalte gelockt wurden, um sie leichter angreifen zu können. Neben dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte soll laut des aktuellen Referentenentwurfs zukünftig daher auch ein „hinterlistiger Überfall“ als besonders schwerer Fall des Widerstands gewertet und mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten sowie maximal fünf Jahren bestraft werden. Zudem sieht der Entwurf vor, nun auch vor Gericht zu berücksichtigen, ob die „Auswirkungen der Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.“ Hiermit soll auch der Schutz der Feuerwehrangehörigen verbessert werden.

Sowohl Bundesinnenministerin Nancy Faeser als auch Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann hatten bereits ihre Dankbarkeit für die Vorschläge ausgedrückt. Der DFV plant noch in diesem Jahr eine weitere Umfrage unter Feuerwehren zu Gewalterfahrungen im Einsatz. Informationen zum Thema gibt es unter https://www.feuerwehrverband.de/kampagnen/keine-gewalt/.