Motorkettensägelehrgang nach UVV Forst und GUV-I 8624, Modul 1 bis 4.
Teilnehmer:
Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, von Pflichtfeuerwehren sowie von Werkfeuerwehren, deren Leistungsstand vergleichbar dem von Freiwilligen Feuerwehren sein soll.
Teilnehmerzahl:
maximal 12
Dauer:
mindestens 17 Stunden
Teilnahmevoraussetzung:
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:
die Truppführerausbildung gemäß FwDV 2, Ziffer 2.2 erfolgreich abgeschlossenhaben (Truppführerlehrgang),
mindestens 18 Jahre alt sein.
Lehrgangsziel:
Ziel ist die Befähigung zum Führen einer Motorkettensäge im Feuerwehreinsatz (außer von Arbeitskörben, Hubarbeitsbühnen und Drehleitern).
Themenübersicht:
Rechtsgrundlagen
UVV
Schutzausrüstung
Handhabung der Motorkettensäge
Schnitttechniken
Fällen
etc.
Lehrgangstage:
Die Lehrgangstage sind ein Freitag und zwei Samstage. Der Lehrgang beginnt mit einem Freitag und endet an einem Samstag.
Unterrichtsbeginn
Unterrichtsende
Freitag
18:00 Uhr
ca. 21:30 Uhr
Samstag
08:00 Uhr
ca. 17:00 Uhr
Hinweis:
Der Lehrgang findet in Uniform statt. Der Lehrgangsteilnehmer / die Lehrgangsteilnehmerin hat seine / ihre persönliche Schutzausrüstung für Motorkettensägen mitzubringen (Schnittschutzhose; Schutzkleidung; Handschuhe; Sicherheitsschuhwerk; Helm; Gehörschutz). Für die praktische Ausbildung sollte eine Motorkettensäge mitgebracht werden. Nach Wetterlage ist Wetterschutzkleidung nötig.
Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen.
Lehrgangsort:
Ausbildungsort (für den theoretischen Teil) ist das Feuerwehrhaus in Hofheim-Wildsachsen, In der Hohl 3