Sterbekasse des Kreisfeuerwehrverbandes Main-Taunus

Die Sterbekasse ist ein kleiner Versicherungsverein im Sinne des § 53 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmen und Bausparkassen.

  • Das Geschäftsgebiet der Sterbekasse ist der Main-Taunus-Kreis.
  • Sitz der Sterbekasse ist der Wohnort des jeweiligen 1. Vorsitzenden.
  • Die Sterbekasse hat den Zweck, beim Tode eines Mitgliedes ein Sterbegeld zu gewähren.

In die Sterbekasse können Personen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr aufgenommen werden, sofern sie im Geschäftsgebiet wohnen und aktives Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr sind. Mitglieder welche in die Altersabteilung eintraten, können auch weiterhin Ihre Mitgliedschaft in der Sterbekasse aufrechterhalten.

Der Mitgliedsbeitrag pro Mitglied beträgt zurzeit 1,15 € im Monat.
Das Sterbegeld beträgt 765,00 €.

Die Sterbekasse wird vom geschäftsführenden Vorstand geleitet. Dieser vertritt die Sterbekasse gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand besteht aus 12 Mitgliedern.

Die Organe der Sterbekasse sind der Vorstand und die Mitglieder-Vertreterversammlung.

Die Vorstandsmitglieder sind durch die Mitglieder-Vertreterversammlung zu wählen, außerdem hat diese Versammlung die Aufgabe den Rechnungsabschluss entgegenzunehmen und die Entlastung des Vorstandes zu erteilen. Ebenso sind Satzungsänderungen dort zu beschließen.