Truppführer – Lehrgang (Truppmann II) nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2 Ziffer 2.2
Teilnehmer:
Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, von Pflichtfeuerwehren sowie von Werkfeuerwehren, deren Leistungsstand vergleichbar dem von Freiwilligen Feuerwehren sein soll.
Teilnehmerzahl:
maximal 30
Dauer:
mindestens 35 Stunden
Teilnahmevoraussetzung:
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:
die Truppmannausbildung gemäß FwDV 2, Ziffer 2.1.1 und 2.1.2 erfolgreich abgeschlossen haben (Grundausbildungslehrgang und 80 Stunden Standortausbildung),
mindestens 12 Monate den Grundausbildungslehrgang abgeschlossen haben
Lehrgangsziel:
Ziel ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb einer Gruppe oder Staffel.
Themenübersicht:
Rechtsgrundlagen
Brennen und Löschen
Fahrzeugkunde
Verhalten bei Gefahr
Löscheinsatz
Technische Hilfeleistung
ABC-Gefahrstoffe
Brandsicherheitsdienst
etc
Lehrgangstage:
Die Lehrgangstage sind Freitag und Samstag. Der Lehrgang beginnt mit einem Samstag und endet an einem Samstag.
Unterrichtsbeginn
Unterrichtsende
Freitag
18:00 Uhr
21:50 Uhr
Samstag
08:00 Uhr
16:50 Uhr
Hinweis:
Der Lehrgang findet in Uniform statt. Der Lehrgangsteilnehmer / die Lehrgangsteilnehmerin hat seine / ihre vollständige persönliche Schutzausrüstung mitzubringen, inklusive Feuerwehrhaltegurt und Feuerwehrleine mit Tragebeutel. Für Umkleideräume ist gesorgt.
Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen.
Lehrgangsort:
Kreisausbildungszentrum im Hofheim, Katharina-Kemmler-Straße 1 (Feuerwehr Hofheim).