Motorkettensägenlehrgang

Lehrgangsart:

Motorkettensägelehrgang nach UVV Forst und GUV-I 8624, Modul 1 bis 4.

Teilnehmer:

Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, von Pflichtfeuerwehren sowie von Werkfeuerwehren, deren Leistungsstand vergleichbar dem von Freiwilligen Feuerwehren sein soll.

Teilnehmerzahl:

maximal 12

Dauer:

mindestens 17 Stunden

Teilnahmevoraussetzung:

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:

  • die Truppführerausbildung gemäß FwDV 2, Ziffer 2.2 erfolgreich abgeschlossenhaben (Truppführerlehrgang),
  • mindestens 18 Jahre alt sein.

Lehrgangsziel:

Ziel ist die Befähigung zum Führen einer Motorkettensäge im Feuerwehreinsatz (außer von Arbeitskörben, Hubarbeitsbühnen und Drehleitern).

Themenübersicht:

  • Rechtsgrundlagen
  • UVV
  • Schutzausrüstung
  • Handhabung der Motorkettensäge
  • Schnitttechniken
  • Fällen
  • etc.

Lehrgangstage:

Die Lehrgangstage sind ein Freitag und zwei Samstage. Der Lehrgang beginnt mit einem Freitag und endet an einem Samstag.  
Unterrichtsbeginn Unterrichtsende
Freitag 18:00 Uhr ca. 21:30 Uhr
Samstag 08:00 Uhr ca. 17:00 Uhr
 

Hinweis:

Der Lehrgang findet in Uniform statt. Der Lehrgangsteilnehmer / die Lehrgangsteilnehmerin hat seine / ihre persönliche Schutzausrüstung für Motorkettensägen mitzubringen (Schnittschutzhose; Schutzkleidung; Handschuhe; Sicherheitsschuhwerk; Helm; Gehörschutz). Für die praktische Ausbildung sollte eine Motorkettensäge mitgebracht werden. Nach Wetterlage ist Wetterschutzkleidung nötig.


Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen.

Lehrgangsort:

Ausbildungsort (für den theoretischen Teil) ist das Feuerwehrhaus in Hofheim-Wildsachsen, In der Hohl 3