Sanitätshelferlehrgang (Modul A) gemäß der Ausbildungsrichtlinie der Hilfsorganisationen.
Teilnehmer:
Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, von Pflichtfeuerwehren sowie von Werkfeuerwehren, deren Leistungsstand vergleichbar dem von Freiwilligen Feuerwehren sein soll.
Teilnehmerzahl:
maximal 16
Dauer:
mindestens 24 Stunden
Teilnahmevoraussetzung:
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:
die Truppmannausbildung gemäß FwDV 2, Ziffer 2.1.1 erfolgreich abgeschlossen haben (Grundausbildungslehrgang).
Lehrgangsziel:
Ziel ist die Befähigung zur erweiterten Ersten Hilfe, HLW und Wundversorgung sowie Patientenlagerung und Transport.
Themenübersicht:
Rechtsgrundlagen
Notfallpatienten
Lagerung
Zusammenarbeit Feuerwehr – Rettungsdienst
Erkrankung
HLW
Vergiftung
Schock
Wunden und Verbände
Hygiene
etc.
Lehrgangstage:
Die Lehrgangstage sind Samstag und Sonntag. Der Lehrgang beginnt mit einem Samstag und endet an einem Sonntag.
Unterrichtsbeginn
Unterrichtsende
Samstag
08:00 Uhr
ca. 17:30 Uhr
Sonntag
08:00 Uhr
ca. 12:00 Uhr
Hinweis:
Der Lehrgang findet in Uniform statt. Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen.