Absturzsicherungslehrgang

Lehrgangsart:

Absturzsicherungslehrgang nach FwDV 1/2, Kapitel 14 und 15

Teilnehmer:

Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, von Pflichtfeuerwehren sowie von Werkfeuerwehren, deren Leistungsstand vergleichbar dem von Freiwilligen Feuerwehren sein soll.

Teilnehmerzahl:

maximal 16

Dauer:

mindestens 24 Stunden (nach GUV)

Teilnahmevoraussetzung:

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:

  • die Truppführerausbildung gem. FwDV 2, Ziffer 2.2 erfolgreich abgeschlossen haben (Truppführerlehrgang),
  • eine gültige arbeitsmedizinische Untersuchung nach G 26.3 haben.

Lehrgangsziel:

Ziel ist die Befähigung zum Sichern von Personen im absturzgefährdeten Bereichen sowie zum gesichertem Vorstieg.

Themenübersicht:

  • Rechtsgrundlagen
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
  • Befestigungspunkte
  • Knotenkunde
  • Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen
  • Selbstrettung
  • etc.

Lehrgangstage:

Die Lehrgangstage sind Freitag und Samstag. Der Lehrgang beginnt mit einem Samstag und endet an einem Samstag.

 

 

 

 UnterrichtsbeginnUnterrichtsende
Samstag08:00 Uhrca. 16:45 Uhr
Sonntag08:00 Uhrca. 12:35 Uhr

 

 

Hinweis:


Der Lehrgang findet in Uniform statt. Der Lehrgangsteilnehmer / die Lehrgangsteilnehmerin hat seine / ihre vollständige persönliche Schutzausrüstung mitzubringen inklusive Feuerwehrhaltegurt. Für Umkleideräume ist gesorgt.
Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen.
Soweit vorhanden, sind die Getätesets „Absturzsicherung“ mitzubringen.

Lehrgangsort:

Kreisausbildungszentrum im Hofheim, Katharina-Kemmler-Straße 1 (Feuerwehr Hofheim).