Sterbekasse des Kreisfeuerwehrverbandes Main-Taunus

Die Sterbekasse ist ein kleiner Versicherungsverein im Sinne des § 53 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmen und Bausparkassen.

Die Sterbekasse hat den Zweck, beim Tode eines Mitgliedes ein Sterbegeld zu gewähren. Das Geschäftsgebiet der Sterbekasse ist der Main-Taunus-Kreis. Sitz der Sterbekasse ist der Wohnort des jeweiligen 1. Vorsitzenden.

In die Sterbekasse können Personen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr aufgenommen werden, sofern sie im Geschäftsgebiet wohnen und aktives Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr sind. Mitglieder, welche in die Ehren- und Altersabteilung eintreten, können auch weiterhin Ihre Mitgliedschaft in der Sterbekasse aufrechterhalten.

Der Mitgliedsbeitrag pro Mitglied beträgt zurzeit 1,15 € im Monat.
Das Sterbegeld beträgt 765,00 €.

Die Sterbekasse wird vom geschäftsführenden Vorstand geleitet. Dieser vertritt die Sterbekasse gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand besteht aus 12 Mitgliedern.

Die Organe der Sterbekasse sind der Vorstand und die Mitglieder-Vertreterversammlung.

Die Vorstandsmitglieder sind durch die Mitglieder-Vertreterversammlung zu wählen, außerdem hat diese Versammlung die Aufgabe den Rechnungsabschluss entgegenzunehmen und die Entlastung des Vorstandes zu erteilen. Ebenso sind Satzungsänderungen dort zu beschließen.

Geschichte der Sterbekasse

Gemäß unserem Wahlspruch „Alle für Einen“ wurde am 02.09.1928 die Sterbekasse des Kreisfeuerwehrverbandes Main-Taunus mit Wirkung ab 01.01.1929 gegründet.

Der Grund der Sterbekassengründung war die gegenseitige finanzielle Unterstützung bei einem Todesfall. Dieser Modus wurde beibehalten bis Ende April 1939.

Das Ende dieser gegenseitigen Unterstützung war begründet durch die Einordnungder freiwilligen Feuerwehren als Hilfspolizei (und den Einzug aller  Vereinsvermögen).

Nach dem Kriegsende 1945, als es wieder freiwillige Feuerwehren geben durfte, wurde diese Unterstützung in Sterbefällen in einem Umlageverfahren wieder aufgenommen.

In der Mitgliederversammlung am 21.11.1956 wurde auf Drängen der Aufsichtsbehörde die Sterbekasse des Kreisfeuerwehrverbandes Main Taunus VvaG gegründet. Die Aufsichtsbehörde genehmigte die Satzung am 17.12.1956.

Die erste Satzungsänderung wurde in der Mitgliederversammlung am 25.06.1960 beschlossen. Auf Grund ergangener Richtlinien der Aufsichtsbehörde wurde in der Mitgliederversammlung am 30.06.1978 eine neu erarbeitete Satzung beschlossen und am 22.03.1979 von der Aufsichtsbehörde genehmigt.

Seit diesem Datum werden im Dreijahres-Rhythmus durch einen Sachverständigen versicherungsmathematische Gutachten erstellt, die durch die  Aufsichtsbehörde einschließlich der erforderlichen Satzungsänderungen genehmigt werden müssen.

Möge diese gegenseitige Einrichtung, die zum Zwecke der finanziellen Unterstützung im Todesfalle eines Feuerwehrangehörigen dient, auch in der Zukunft Fortbestand haben.