Absturzsicherungslehrgang nach FwDV 1/2, Kapitel 14 und 15
Teilnehmer:
Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, von Pflichtfeuerwehren sowie von Werkfeuerwehren, deren Leistungsstand vergleichbar dem von Freiwilligen Feuerwehren sein soll.
Teilnehmerzahl:
maximal 16
Dauer:
mindestens 24 Stunden (nach GUV)
Teilnahmevoraussetzung:
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:
die Truppführerausbildung gem. FwDV 2, Ziffer 2.2 erfolgreich abgeschlossen haben (Truppführerlehrgang),
eine gültige arbeitsmedizinische Untersuchung nach G 26.3 haben.
Lehrgangsziel:
Ziel ist die Befähigung zum Sichern von Personen im absturzgefährdeten Bereichen sowie zum gesichertem Vorstieg.
Themenübersicht:
Rechtsgrundlagen
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Befestigungspunkte
Knotenkunde
Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen
Selbstrettung
etc.
Lehrgangstage:
Die Lehrgangstage sind Freitag und Samstag. Der Lehrgang beginnt mit einem Samstag und endet an einem Samstag.
Unterrichtsbeginn
Unterrichtsende
Samstag
08:00 Uhr
ca. 16:45 Uhr
Sonntag
08:00 Uhr
ca. 12:35 Uhr
Hinweis:
Der Lehrgang findet in Uniform statt. Der Lehrgangsteilnehmer / die Lehrgangsteilnehmerin hat seine / ihre vollständige persönliche Schutzausrüstung mitzubringen inklusive Feuerwehrhaltegurt. Für Umkleideräume ist gesorgt. Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen. Soweit vorhanden, sind die Getätesets „Absturzsicherung“ mitzubringen.
Lehrgangsort:
Kreisausbildungszentrum im Hofheim, Katharina-Kemmler-Straße 1 (Feuerwehr Hofheim).