Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, von Pflichtfeuerwehren sowie von Werkfeuerwehren, deren Leistungsstand vergleichbar dem von Freiwilligen Feuerwehren sein soll.
Teilnehmerzahl:
maximal 25
Dauer:
mindestens 31 Stunden (nach Landesrecht)
Teilnahmevoraussetzung:
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:
die Truppmannausbildung gem. FwDV 2, Ziffer 2.1.1 erfolgreich abgeschlossen haben (Grundausbildungslehrgang),
eine gültige arbeitsmedizinische Untersuchung nach G 26.3 haben, deren Untersuchungstermin nicht länger als 12 Monate zurück liegt,
die Anforderungen an Atemschutzgeräteträger gem. FwDV 7, § 3 erfüllen (mit Ausnahme der Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger, der Fortbildung und den Wiederholungsübungen).
Lehrgangsziel:
Ziel ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz (Filter und Pressluftatmer) und unter CSA.
Themenübersicht:
Rechtsgrundlagen
Grundlagen der Atmung
Atemgifte
Atemschutzeinsatzgrundsätze
Atemschutzgeräteeinsatz
etc.
Lehrgangstage:
Die Lehrgangstage sind Freitag, Samstag und Sonntag. Der Lehrgang beginnt mit einem Freitag und endet an einem Sonntag.
Unterrichtsbeginn
Unterrichtsende
Freitag
18:00 Uhr
ca. 21:30 Uhr
Samstag
08:00 Uhr
ca. 16:30 Uhr
Sonntag
08:00 Uhr
ca. 12:30 Uhr
Hinweis:
Der Lehrgang findet in Uniform statt. Der Lehrgangsteilnehmer / die Lehrgangsteilnehmerin hat seine / ihre vollständige persönliche Schutzausrüstung mitzubringen inklusive Feuerwehrhaltegurt und Feuerwehrleine im Tragebeutel (Flammschutzkleidung für Praxis Pressluftatmer, normale Schutzkleidung für Praxis CSA).
Für Umkleideräume ist gesorgt.
Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen.
Weiterhin sind Wasch- und Duschsachen, Wechselkleidung, eigene Atemschutzmaske, Flamschutzhaube und ein Atemschutzgerät (Pressluftatmer) mitzubringen.