Grundlehrgang (Truppmann I) nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2 Ziffer 2.1
Teilnehmer:
Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, von Pflichtfeuerwehren sowie von Werkfeuerwehren, deren Leistungsstand vergleichbar dem von Freiwilligen Feuerwehren sein soll.
Teilnehmerzahl:
maximal 36
Dauer:
mindestens 70 Stunden
Teilnahmevoraussetzung:
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:
für den Einsatzdienst geeignet sein (nach HBKG §10, Abs. 2 und 5),
mindestens ein Jahr in der Feuerwehr aktiv tätig sein, oder die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr mit Erfolg bestanden haben.
Lehrgangsziel:
Ziel ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz unter Anleitung.
Themenübersicht:
Rechtsgrundlagen; Brennen und Löschen; Fahrzeugkunde; Gerätekunde; Rettung; Lebensrettende Sofortmaßnahmen; Löscheinsatz; Technische Hilfeleistung; Verhalten bei Gefahr; KatS; etc.
Lehrgangstage:
Die Lehrgangstage sind Freitag und Samstag. Der Lehrgang beginnt mit einem Samstag und endet an einem Samstag.
Unterrichtsbeginn
Unterrichtsende
Freitag
18:00 Uhr
21:50 Uhr
Samstag
08:00 Uhr
16:50 Uhr
Hinweis:
Der Lehrgang findet in Uniform statt. Der Lehrgangsteilnehmer / die Lehrgangsteilnehmerin hat seine / ihre vollständige persönliche Schutzausrüstung mitzubringen inklusive Feuerwehrhaltegurt und Feuerwehrleine im Tragebeutel. Für Umkleideräume ist gesorgt.
Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen.
Lehrgangsort:
Kreisausbildungszentrum im Hofheim, Katharina-Kemmler-Straße 1 (Feuerwehr Hofheim).