Maschinisten – Lehrgang nach Feuerwehrdienst-vorschrift 2 Ziffer 3.3
Teilnehmer:
Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, von Pflichtfeuerwehren sowie von Werkfeuerwehren, deren Leistungsstand vergleichbar dem von Freiwilligen Feuerwehren sein soll.
Teilnehmerzahl:
maximal 25
Dauer:
mindestens 35 Stunden
Teilnahmevoraussetzung:
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:
die Truppmannausbildung gemäß FwDV 2, Ziffer 2.1.2 erfolgreich abgeschlossen haben
Lehrgangsziel:
Ziel ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.
Themenübersicht:
Rechtsgrundlagen
Aufgabenbereiche
Löschfahrzeuge
Feuerlöschkreiselpumpen
Wasserförderung
Motorenkunde
Kraftbetriebene und sonstige Geräte
etc
Lehrgangstage:
Die Lehrgangstage sind Freitag (zwei Mal), Samstag und Sonntag. Der Lehrgang beginnt mit einem Freitag und endet an einem Samstag.
Unterrichtsbeginn
Unterrichtsende
Freitag
18:00 Uhr
21:50 Uhr
Samstag
08:00 Uhr
17:00 Uhr
Sonntag
08:00 Uhr
12:00 Uhr
Hinweis:
Der Lehrgang findet in Uniform statt. Der Lehrgangsteilnehmer / die Lehrgangsteilnehmerin hat seine / ihre vollständige persönliche Schutzausrüstung mitzubringen. Für Umkleideräume ist gesorgt.
Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen.
Der Termin für den zweiten Freitagsunterricht wird zum Lehrgangsbeginn bekanntgegeben.
Lehrgangsort:
Kreisausbildungszentrum im Hofheim, Katharina-Kemmler-Straße 1 (Feuerwehr Hofheim).