Sprechfunkberechtigungslehrgang

Lehrgangsart:

nach FwDV 2, Ziffer 3.1

Teilnehmer:

Alle Angehörigen der nichtpolizeilichen BOS. Bevorzugt berücksichtigt werden die Anmeldungen der Freiwilligen Feuerwehren des Main-Taunus-Kreises.

Freie Lehrgangsplätze können an Angehörige anderer BOS gegen Kostenbeteiligung vergeben werden.

Teilnehmerzahl:

maximal 20

Dauer:

mindestens 27 Stunden (nach Landesrecht)

Teilnahmevoraussetzung:

 
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:

  • die Truppmannausbildung gemäß FwDV 2, Ziffer 2.1.1 erfolgreich abgeschlossen haben (Grundausbildungslehrgang) oder die Grundausbildung des jeweiligen Fachdienstes,
  • Förmliche Verpflichtungserklärung nach Verpflichtungsgesetz §1 Abs. 1 bis 3 vom 2. März 1974 in der jeweils geltenden Fassung

Lehrgangsziel:

Ziel ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.

 

Themenübersicht:

  • Rechtsgrundlagen
  • Physikalische Grundlagen
  • Sprechfunkbetrieb
  • Kartenkunde

Lehrgangstage:

Die Lehrgangstage sind Samstag und Sonntag. Der Lehrgang beginnt mit einem Samstag und endet an einem Samstag.  
Unterrichtsbeginn Unterrichtsende
Samstag 08:00 Uhr ca. 16:30 Uhr
Sonntag 08:00 Uhr ca. 12:30 Uhr
 

Hinweis:

Der Lehrgang findet in Uniform statt. Tragbare Funkgeräte
(HRT mit aktuellem Codeplus MTK) bitten wir mitzubringen.

Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen.

Lehrgangsort:

Kreisausbildungszentrum im Hofheim, Katharina-Kemmler-Straße 1 (Feuerwehr Hofheim).