Alle Angehörigen der nichtpolizeilichen BOS. Bevorzugt berücksichtigt werden die Anmeldungen der Freiwilligen Feuerwehren des Main-Taunus-Kreises.
Freie Lehrgangsplätze können an Angehörige anderer BOS gegen Kostenbeteiligung vergeben werden.
Teilnehmerzahl:
maximal 20
Dauer:
mindestens 27 Stunden (nach Landesrecht)
Teilnahmevoraussetzung:
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:
die Truppmannausbildung gemäß FwDV 2, Ziffer 2.1.1 erfolgreich abgeschlossen haben (Grundausbildungslehrgang) oder die Grundausbildung des jeweiligen Fachdienstes,
Förmliche Verpflichtungserklärung nach Verpflichtungsgesetz §1 Abs. 1 bis 3 vom 2. März 1974 in der jeweils geltenden Fassung
Lehrgangsziel:
Ziel ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.
Themenübersicht:
Rechtsgrundlagen
Physikalische Grundlagen
Sprechfunkbetrieb
Kartenkunde
Lehrgangstage:
Die Lehrgangstage sind Samstag und Sonntag. Der Lehrgang beginnt mit einem Samstag und endet an einem Samstag.
Unterrichtsbeginn
Unterrichtsende
Samstag
08:00 Uhr
ca. 16:30 Uhr
Sonntag
08:00 Uhr
ca. 12:30 Uhr
Hinweis:
Der Lehrgang findet in Uniform statt. Tragbare Funkgeräte (HRT mit aktuellem Codeplus MTK) bitten wir mitzubringen.
Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen.
Lehrgangsort:
Kreisausbildungszentrum im Hofheim, Katharina-Kemmler-Straße 1 (Feuerwehr Hofheim).