Atemschutzgeräteträgerlehrgang I und II
Lehrgangsart: |
nach FwDV 2, Ziffer 3.2 und FwDV 7. |
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Teilnehmer: |
Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, von Pflichtfeuerwehren sowie von Werkfeuerwehren, deren Leistungsstand vergleichbar dem von Freiwilligen Feuerwehren sein soll. |
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Teilnehmeranzahl: |
max. 25 |
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Dauer: |
mindestens 31 Stunden (nach Landesrecht) |
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Teilnahme- |
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:
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Lehrgangsziel: |
Ziel ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz (Filter und Pressluftatmer) und unter CSA. |
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Themenübersicht: |
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Lehrgangstage: |
Die Lehrgangstage sind Freitag, Samstag und Sonntag. Der Lehrgang beginnt mit einem Freitag und endet an einem Sonntag. |
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Unterrichtsbeginn |
Unterrichtsende |
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Freitag |
18:00 Uhr |
ca. 21:30 Uhr |
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Samstag |
08:00 Uhr |
ca. 16:30 Uhr |
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Sonntag |
08:00 Uhr |
ca. 12:30 Uhr |
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Hinweis: |
Der Lehrgang findet in Uniform statt. Der Lehrgangsteilnehmer / die Lehrgangsteilnehmerin hat seine / ihre vollständige persönliche Schutzausrüstung mitzubringen inklusive Feuerwehrhaltegurt und Feuerwehrleine im Tragebeutel (Flammschutzkleidung für Praxis Pressluftatmer, normale Schutzkleidung für Praxis CSA). Für Umkleideräume ist gesorgt. |
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Lehrgangsort: |
Kreisausbildungszentrum im Hochheim / Main, Massenheimer Landstraße 2 (Feuerwehr Hochheim / Main) |