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Wie kannst Du Dich bei Unwettern oder beim Austritt gefährlicher Stoffe schützen? Was solltest Du tun, wenn es zu Hause brennt? Wie wirst Du im Notfall gewarnt und informiert? Hier findest Du Empfehlungen für die persönliche Vorsorge und für verschiedene Gefahrensituationen sowie weitere wichtige Informationen. Die Infos für alle Fälle: Unser Sicherheits-ABC…
A
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Aufgrund des Auftretens der Afrikanischen Schweinepest im Kreis Groß-Gerau zählen Teile des Main-Taunus-Kreises zur Restriktionszone. Die Allgemeinverfügung des Main-Taunus-Kreises besagt, dass im Gebiet der infizierten Zone eine Leinenpflicht für Hunde in Wald und Feld angeordnet wird und ein grundsätzliches Jagdverbot herrscht. Hundebesitzerinnen und -besitzer werden darüberhinaus gebeten, auf den Feldwegen zu bleiben und Wiesen, Weiden und Äcker nicht zu betreten.
Die Afrikanische Schweinepest ist für Menschen und alle Tiere mit Ausnahme von Haus- und Wildschweinen absolut ungefährlich. Die Bergung verendeter Wildschweine wird ausschließlich von speziell geschultem Personal durchgeführt.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD)
Sie sind krank und die Arztpraxen sind zu? Sie sind nicht lebensbedrohlich erkrankt, können jedoch nicht bis zur nächsten Sprechzeit warten? Dann helfen Haus- und Fachärztinnen und -ärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Sie können entweder direkt eine geöffnete Bereitschaftspraxis in Ihrer Nähe aufsuchen oder die 116117 wählen. Die Mitarbeitenden des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter 116117 kennen Ärzte und Ärztinnen in Ihrer Nähe oder schicken bei Bedarf einen Arzt oder eine Ärztin zu Ihnen nach Hause. Sie erhalten die ärztliche Hilfe, die Sie brauchen.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst versorgt sowohl Kassen- als auch Privatpatientinnen und -patienten – schnell und unkompliziert.
B
Bauliche Sicherheit
Extreme Wetterlagen wie Stürme, starke Schneefälle oder Hochwasser können Gebäude stark schädigen. Oft reichen schon kleinere bauliche Maßnahmen, um die Sicherheit von Gebäuden deutlich zu steigern.
Wenn Sie selbst Haus- oder Wohnungseigentümer sind, gibt es einige Dinge, die Sie selbst tun oder veranlassen können, um die Sicherheit Ihres Gebäudes zu erhöhen. Als Mieterin oder Mieter können Sie sich bei Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter erkundigen, welche Sicherheitsmaßnahmen bereits getroffen wurden und anregen, fehlende Maßnahmen umzusetzen.
Belastende Ereignisse
Außergewöhnliche belastende Ereignisse wie Unfälle, Gewalttaten oder Katastrophen, aber auch der plötzliche Tod einer nahestehenden Person, rufen bei vielen Menschen vorübergehend starke Reaktionen und Gefühle hervor. Davon können auch Augenzeugen und Helfer sowie Vermissende und Hinterbliebene betroffen sein.
Im Main-Taunus-Kreis wird die psychosoziale Notfallversorgung bei Großschadenslagen in Zusammenarbeit mit der Notfallseelsorge durchgeführt. Die Einsatzkräfte organisieren nach belastenden Ereignissen so schnell wie möglich angemessene psychosoziale Unterstützung für die Betroffenen. Belastende Ereignisse können z. B. Unfälle, Gewalttaten oder Katastrophen sein.
Für Opfer, Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Vermissende oder Zeuginnen und Zeugen belastender Ereignisse haben wir hier generelle Empfehlungen für den Umgang mit belastenden Ereignissen zusammengestellt:
Besondere Gefahrenlagen
Terror hat zum Ziel, Furcht und Panik zu verbreiten. Ein Terroranschlag erfolgt zumeist ohne Vorwarnung. Sich vor einem Terrorakt zu schützen ist nahezu unmöglich. Weder die möglichen Täter, noch das Ziel und der Zeitpunkt sind in der Regel vor der Tat bekannt. Anschlagsziele sind häufig Flughäfen, Bahnhöfe, Großveranstaltungen oder bedeutsame Gebäude. Deshalb konzentrieren die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder ihre Schutzmaßnahmen auf solche Schwerpunkte.
Sie können durch umsichtiges Verhalten wesentlich dazu beitragen, den Schaden zu mindern. Die verlinkten Hinweise können Sie nutzen, um sich vorzubereiten und um in einer Gefahrensituation handeln zu können.
Betreten von Eisflächen
Trotz anhaltender Kälte mit Minusgraden kann das Eis auf zugefrorenen Gewässern im Stadtgebiet Hattersheim noch dünn und brüchig sein. Besonders auf Flüssen, Kanälen oder Bächen kann sich keine ausreichend tragfähige Eisschicht bilden. Auch an Ein- und Ausflüssen kann die Eisdicke plötzlich abnehmen. Vor allem an dunklen Stellen kann das Eis zu dünn sein. Beim Betreten besteht Lebensgefahr durch Einbrechen und Ertrinken.
Beachten Sie folgende Tipps der Feuerwehr für einen sicheren Ausflug:
- Nehmen Sie örtliche Warnhinweise ernst. Achten Sie auf Verbotsschilder und informieren Sie sich durch die örtlichen Medien über eventuelle freigegebene Gewässer. Die Eisschicht muss ausreichend tragfähig sein und sollte eine Stärke von mindestens 15 Zentimeter aufweisen.
- Kindern müssen die Gefahren erklärt werden, denn besonders Kinder lassen sich vom glitzernden Eis zu unvorsichtigem Verhalten verleiten.
- Vermeiden Sie einsame Ausflüge auf dem Eis – bei einem Unfall kann es sonst sein, dass niemand Hilfe leisten kann.
- Wenn das Eis knistert und knackt, Risse aufweist oder schwallweise Wasser auf die Oberfläche tritt: nicht betreten. Wenn Sie bereits auf dem Eis sind: Flach hinlegen, um das Gewicht auf eine größere Fläche zu verteilen, zum Ufer robben (möglichst wenig ruckartige Bewegungen). Warnen Sie andere Personen.
Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unfall, dann ist schnelles und umsichtiges Handeln von großer Bedeutung:
- Unterkühlten Personen keinen Alkohol geben, stattdessen möglichst warmen Tee reichen. Eine medizinische Untersuchung ist in allen Fällen erforderlich.
- Setzen Sie als erstes einen Notruf über die europaweite Notrufnummer 112 ab oder bitten Sie jemanden, das für Sie zu tun. Machen Sie dabei möglichst genaue Angaben zum Aufenthaltsort und zur Anfahrt. Bitten Sie Passanten, die Rettungskräfte einzuweisen.
- Wer einbricht, sollte versuchen, sich vorsichtig am Eis festzuhalten oder darauf zu ziehen. Wenn das Eis weiter bricht, kann man sich mit Fäusten oder Ellenbogen einen Weg zum Ufer frei schlagen.
- Im eiskalten Wasser verlassen den Verunfallten die Kräfte schon nach wenigen Minuten. Der Körper erlahmt, die eingebrochene Person geht unter! Helfer sollten sich nicht selbst in Gefahr bringen, daher Eigensicherung beachten (Leinen/Schwimmweste/Rettungsring) und sich nicht zu weit hinaus wagen.
- Wer sich zum Helfen auf die Eisfläche begibt, sollte dafür eine Unterlage (Leiter, Bretter, Zaun, Hockeyschläger) verwenden, um das Gewicht zu verteilen. Die Hilfsmittel kann man der eingebrochenen Person zuschieben. Eine quer über die Einbruchstelle gelegte Unterlage oder Äste machen die Rettung leichter. Hilfreich können auch an Gewässern aufgehängte Rettungsringe sein.
- Gerettete in warme Decken (Rettungsdecke) oder Jacken hüllen, vorsichtig erwärmen, nicht als „Hausmittel“ mit Schnee abreiben.
Betreuungsstellen
Bei nahezu allen Schadenereignissen gibt es neben den verletzten Betroffenen auch solche, die zwar keiner medizinischen Hilfe bedürfen, aber betreut werden müssen. Für den Betreuungseinsatz auf örtlicher Ebene wurden mit der ortsfesten Betreuungsstelle (BtSt), dem Betreuungsplatz 50 (BtP 50) und dem Betreuungsplatz 500 (Bt 500) ein landeeinheitliches Konzept in Hessen entwickelt, dass betroffene Personen betreuen und versorgen kann.
Wenn eine Evakuierung der Bevölkerung beispielsweise bei Flächenlagen (z. B. Hochwasser, Sturm) oder bei Ausfall sog. „Kritischer Infrastrukturen“ mit erheblichen Auswirkungen auf gesellschaftliche, soziale oder medizinische Strukturen notwendig sein, können die Menschen zwischen 12 und 72 Stunden in einer Betreuungsstelle oder einem Betreuungsplatz untergebracht, betreut und versorgt werden.
Bevölkerungsschutz
Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bei Krisen und Katastrophen zu gewährleisten ist eine Kernaufgabe des Staates.
In Not gerät man oft plötzlich und unerwartet. Die Ursachen können vielfältig sein. Die Pandemie, Naturkatastrophen durch Klimafolgen wie Fluten oder Waldbrände, Kriege oder Anschläge können dazu führen, dass Menschen Hilfe benötigen. Der Schutz vor unterschiedlichen Gefahren und die Fähigkeit, nach Unglücken Hilfe zu leisten und wieder sichere Verhältnisse herzustellen, ist Aufgabe des Bevölkerungsschutzes.
In Deutschland liegt der Bevölkerungsschutz nicht in einer Hand – Bund, Länder und Kommunen sind für die Sicherheit der Menschen zuständig. Über ein sogenanntes integriertes Hilfeleistungssystem arbeiten die unterschiedlichen Verwaltungsebenen mit den Feuerwehren, Hilfsorganisationen und dem THW zusammen.
Brandschutz
Jede Stadt oder Gemeinde muss in Hessen eine Feuerwehr aufstellen, da der Brandschutz und die Allgemeine Hilfe (z.B. Hilfe bei Unfällen) kommunale Aufgabe ist. Die Gemeinde muss die Freiwillige oder Berufsfeuerwehr den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähig und daher auch angemessen ausstatten.
In Hessen gibt es nur sieben Berufsfeuerwehren in den Großstädten Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel, Offenbach, Gießen und Hanau. Auch in diesen sieben Städten gibt es zusätzlich Freiwillige Feuerwehren. Alle anderen Feuerwehren in Hessen sind Freiwillige Feuerwehren und werden mit Ehrenamtlichen betrieben. So auch im Main-Taunus-Kreis.
Die 35 Freiwilligen Feuerwehren im Main-Taunus-Kreis sorgen für die Sicherheit der rund 245.000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Brandschutz zu Hause
Jeden Monat sterben in Deutschland immer noch rund 30 Menschen durch Brände, die meisten von ihnen an einer Rauchvergiftung. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Brandrauch. Bereits eine Lungenfüllung mit Brandrauch kann irreversible körperliche Schäden verursachen. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen auch technische Defekte Brände aus.
Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, denn im Tiefschlaf riecht der Mensch nichts. Schon drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken. Daher ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen zeitlichen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Zigarettenrauch löst übrigens bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird.
Bundesweiter Warntag
Der Bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen. Er findet jährlich am zweiten Donnerstag im September statt. Gegen 11 Uhr wird eine Probewarnung verschickt. Gegen 11:45 Uhr erfolgt eine Entwarnung.
Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones. Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören.
Der Bundesweite Warntag dient der Erprobung der Warnsysteme. Das Auslösen der Warnmittel lädt aber auch ein, sich über die Warnung der Bevölkerung zu informieren.
C
Cell Broadcast
Warnung direkt aufs Handy oder Smartphone: Cell Broadcast ist ein Mobilfunkdienst, mit dem Warnnachrichten direkt auf das Handy oder Smartphone geschickt werden können – ohne spezielle Apps.
Handys und Smartphones registrieren sich automatisch in einer sogenannten Funkzelle, über die ein Netzempfang hergestellt wird. Der Vorteil dabei ist, dass so alle Personen anonym erreicht werden können. Der hierfür erforderliche Datenverkehr wird auch durch ein erhöhtes Aufkommen an Mobilfunkgesprächen nicht beeinflusst. So funktioniert Cell Broadcast auch in stark ausgelasteten Netzen.
Checkliste Notfallvorsorge
Katastrophen gehören zum Leben. Fast täglich können wir über Katastrophen und größere Schadensereignisse in den vielfältigen Medien lesen und nehmen die Bilder von Zerstörung und Leid wahr. Dabei gibt es nicht nur die großen Katastrophen, die ganze Landstriche für lange Zeit betreffen. Ein örtlicher Starkregen, ein schwerer Sturm, in der Folge ein Stromausfall oder ein Hausbrand können für jedes Individuum, jede Familie eine ganz persönliche Katastrophe auslösen, die es zu bewältigen gilt. Nehmen Sie sich die Zeit, über Ihre persönliche Notfallplanung nachzudenken.
Die Broschüre Katastrophenalarm! – Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Checklisten unterstützen Sie bei der Umsetzung.
D
Dokumentenmappe
Manchmal muss es schnell gehen: Wenn Ihr Zuhause evakuiert werden muss, zum Beispiel weil ein Hochwasser bevorsteht oder eine Weltkriegsbombe entschärft werden muss. Oder Sie müssen Ihr Zuhause schnell verlassen, weil es brennt. Dann sollten Sie Ihre wichtigen Dokumente mit einem Griff einpacken und mitnehmen können, damit sie nicht zerstört werden.
Wichtige Dokumente wiederzubeschaffen kann schwierig, in manchen Fällen gar unmöglich sein. Für Arbeitszeugnisse und andere Qualifizierungsnachweise wie beispielsweise Teilnahmebescheinigungen gibt es beispielsweise kürzere Aufbewahrungsfristen als für Abschlusszeugnisse. Denken Sie rechtzeitig darüber nach, was für Sie wichtig ist. Stellen Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe zusammen und bewahren Sie diese an einem Ort griffbereit auf. Für den Notfall sollten alle Familienmitglieder über den Standort der Mappe Bescheid wissen. Außerdem ist es sinnvoll, Kopien wichtiger Dokumente digital zu sichern oder an anderer Stelle zu hinterlegen, beispielsweise bei Verwandten, Freunden, einem Notar oder Anwalt oder in einem Bankschließfach.
E
eCall
Das eCall-System hat sich zunehmend als lebensrettendes Werkzeug bei schweren Verkehrsunfällen erwiesen. Dieses automatisierte Notrufsystem, das in modernen Fahrzeugen integriert ist, wählt bei einem schweren Unfall automatisch den Notruf 112 und leitet entscheidende Informationen an die Rettungsdienste weiter. Durch Übermittlung von GPS-Daten des Unfallortes und anderer relevanter Informationen ermöglicht eCall eine schnellere Reaktionszeit der Einsatzkräfte, was insbesondere auf Autobahnen, wo Unfälle oft schwerwiegende Folgen haben, von unschätzbarem Wert ist.
Während eCall zweifelsohne ein bedeutender Fortschritt für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer darstellt, hat das System auch zu einer leichten Zunahme von Einsätzen geführt, denn Fehlalarme kommen natürlich auch vor. Diese können durch verschiedene Faktoren ausgelöst werden, wie etwa durch geringfügige Kollisionen oder technische Fehlfunktionen. Obwohl solche Fehlalarme zusätzlichen Aufwand für die Feuerwehr bedeuten, ist die Philosophie klar: Es ist immer besser, einmal zu viel auszurücken, als einmal zu spät.
Das eCall-System, das seit April 2018 in allen neuen Pkw- und leichten Nutzfahrzeugmodellen in der EU verpflichtend ist, nutzt Sensortechnologien, um die Schwere eines Unfalls zu beurteilen. Sobald es einen schweren Unfall erkennt, setzt es automatisch einen Notruf ab, selbst wenn die Insassen dazu nicht in der Lage sind. Dies kann entscheidende Minuten sparen, insbesondere in abgelegenen oder schwer zugänglichen Gebieten. Die Technologie verbessert nicht nur die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, sondern stellt auch sicher, dass wir als Feuerwehr schnell und effizient auf Notfälle reagieren können.
Ehrenamt
Der Brandschutz wird in Hessen von den fast 74.000 Einsatzkräften der Feuerwehren sichergestellt – sowohl der Freiwilligen als auch der Berufsfeuerwehren –. Der Brandschutz in Hessen ist eine kommunale Aufgabe und fällt somit in den Verantwortungsbereich der jeweiligen Städte und Gemeinden.
Hessenweit gibt es sechs Berufsfeuerwehren: in Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel, Offenbach und Gießen mit insgesamt knapp 1.900 Berufsfeuerwehrleuten. Die restlichen 2.430 Orts- und Stadtteilfeuerwehren bestehen aus Freiwilligen, deren knapp 72.000 Mitglieder sich ehrenamtlich für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe einsetzen. Das heißt: Rund 97 Prozent aller Einsatzkräfte in Hessen setzen sich ehrenamtlich für das Wohl ihrer Mitmenschen ein. So auch im Main-Taunus-Kreis.
Doch die Mitgliederzahlen sind rückläufig: Viele Jahre verzeichnete die Freiwillige Feuerwehr in Hessen einen konstanten Durchschnittswert von rund 74.000 Mitgliedern. Heute umfasst die Hessische Feuerwehr rund 2.000 Ehrenamtliche weniger.
Eichenprozessionsspinner
Der Eichenprozessionsspinner ist ein unauffälliger Nachtschmetterling. Die wärmere und trockenere Witterung der letzten Jahre hat zu einer deutlichen Ausweitung des Vorkommens in Deutschland geführt. Doch gerade die so genannten Brennhaare machen ihn auch für den Menschen gefährlich.
Ab dem dritten Larvenstadium (Mai, Juni) bilden sich bei dem Eichenprozessionsspinner die sogenannten „Brennhaare“. Bis zum Erreichen des sechsten und letzten Larvenstadiums nimmt die Anzahl und Länge der „Brennhaare“ mit jeder Häutung zu. Das dort enthaltene Nesselgift Thaumetopoein gefährdet die menschliche Gesundheit. Die Brennhaare können leicht in die Haut und Schleimhaut eindringen und sich dort mit kleinen Häkchen festsetzen. Bei Kontakt können Hautirritationen, Augenreizungen, Atembeschwerden und allergische Reaktionen auftreten. Betroffen sind Spaziergänger ebenso wie Garten- oder Waldarbeiter.
Vorsichtsmaßnahmen
- Befallene Gebiete meiden (Befallene Eichen erkennt man an kahl gefressenen Ästen und weiß-grauen Gespinst- bzw. Raupennestern)
- Hautbereiche wie Nacken, Hals, Unterarme oder Beine schützen
- Raupen und Gespinste nicht berühren
Wer mit den Raupenhaaren in Kontakt geraten ist, der sollte möglichst rasch duschen und die Haare waschen. Auch die Kleidung sollte gewechselt und gewaschen werden. Bei Hautausschlag, Atemnot oder anderen allergischen Reaktionen sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Sowohl aus wirtschaftlicher Sicht als auch aus Sicht des Gesundheitsschutzes ist eine Bekämpfung mit physikalisch-mechanischen Methoden und gegebenenfalls auch mit Insektiziden notwendig. Wegen der gesundheitlichen Belastung sowie der speziellen Arbeitstechnik sollte die Bekämpfung nur von Fachleuten durchgeführt werden. Verantwortlich für die Durchführung des Gesundheitsschutzes sind in öffentlichen Flächen die Städte und Gemeinden, auf Privatgrundstücken der jeweilige Eigentümer.
Elektrogeräte
Föhn, Toaster und Kühlschränke haben eines gemeinsam: Sie werden täglich gebraucht. Sind sie jedoch veraltet, defekt oder werden nicht sachgemäß betrieben, können sie schnell Ursache für einen Wohnungsbrand werden: In Deutschland wird rund ein Drittel der Wohnungsbrände durch Elektrizität ausgelöst.
Bei einer Tiefkühltruhe reicht teilweise schon ein Kurzschluss, um ein Feuer hervorzurufen, da die Geräte eine große Menge brennbarer Isolationsmaterialien enthalten. Außerdem versuchen viele Hersteller, Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) durch alternative Kältemittel zu ersetzen, die jedoch leicht entzündbar sind.
Auch andere Elektrogeräte können unerwartete Gefahrenquellen in sich tragen. Heizdecken zum Beispiel sollten nie unbeaufsichtigt eingeschaltet und vor dem Schlafen unbedingt vom Stromnetz getrennt werden, denn abgeknickte Kabel im Inneren oder ein Wärmestau können leicht einen Brand entzünden.
Auch der über Jahre hinweg angesammelte Staub im Inneren von Elektrogeräten kann einen Hitzestau und damit ein Feuer verursachen.
So verhindern sie einen Brand durch Elektrogeräte:
- Elektrische Geräte nie unbeaufsichtigt angeschaltet lassen.
- Immer den Stecker ziehen, wenn das Gerät nicht gebraucht wird.
- Geräte nicht in den Stand-by-Modus versetzen, sondern ausschalten.
- Geräte, die nicht richtig funktionieren, schnell vom Fachhändler überprüfen lassen.
- In der Nähe von Elektrogeräten, die sich leicht erwärmen, keine brennbaren Materialien aufbewahren.
- Bei Leuchtmitteln auf die maximal zulässige Leistung achten.
- Geeignete Feuerlöscher immer griffbereit halten.
Installation von Rauchwarnmeldern.
Elementarschäden
Zur Milderung außergewöhnlicher Notlagen in Folge von nicht versicherbaren Schäden von mehr als 5.000,00 Euro, die durch Elementarereignisse (zum Beispiel Extremwetterlagen, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsche, Waldbrände, Hochwasser), die die Betroffenen weder aus eigener Kraft noch durch sachlich gebotene Eigenvorsorge beseitigen können, können aufgrund der Entscheidung des zuständigen Regierungspräsidiums staatliche Finanzhilfen bei Schäden an Gebäuden und Hausrat bei Privateigentum, an landwirtschaftlichen und gärtnerischen sowie an gewerblichen Betrieben gewährt werden.
Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen der Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen. Bei besonders dringenden Notlagen können Soforthilfen bis zu 10.000,00 Euro geleistet werden.
Ernährungsvorsorge
Volle Regale in den Lebensmittelgeschäften und ein vielfältiges Angebot an Nahrungsmitteln sind für uns in der Bundesrepublik Deutschland heute eine Selbstverständlichkeit. Über mögliche Versorgungsengpässe macht sich kaum noch jemand Gedanken. Auf eine private Vorratshaltung wird vor allem in den städtischen Haushalten in der Regel verzichtet.
Dabei gibt es neben einem möglichen Kriegsszenario auch zahlreiche friedenszeitliche Krisensituationen, die zu einer Verknappung von Lebensmitteln und damit zu Versorgungsengpässen führen können. Hierzu zählen beispielsweise Naturkatastrophen (z. B. Hochwasser), Tierseuchen (z. B. MKS) oder schwere Unglücksfälle in großtechnischen Anlagen (z. B. Kernreaktorunfälle).
Was der Staat unternimmt, damit im Notfall die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln gewährleistet ist und wie Sie selbst durch eigene private Vorsorge zu Ihrer Versorgung in Notfällen beitragen können, darüber informiert Sie u.a. die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Erste Hilfe
Sie waren sicherlich schon mal in einer Situation, in der Sie die Hilfe eines Mitmenschen benötigt haben. Sei es zu Hause, in der Firma, in der Schule oder während Ihrer Freizeit. Umso mehr sollte es auch für Sie dann selbstverständlich sein, anderen in Notfallsituationen zu helfen.
Was ist hier eigentlich los? Ob du den Unfall direkt mitbekommen hast oder erst später am Ort des Geschehens eintriffst, verschaffe dir zuerst einen Überblick. Wie viele Verletzte gibt es? Sind sie ansprechbar oder bewusstlos? Gibt es weitere Personen, die Hilfe leisten könnten? Merke dir für mögliche Notfallsituationen die 5 Glieder der Rettungskette:
- Absichern & Eigenschutz
- Notruf & Sofortmaßnahmen
- weitere Erste Hilfe
- Rettungsdienst
- Krankenhaus
Die Kettenglieder sollten möglichst gut ineinandergreifen. So wird sichergestellt, dass die Verletzten optimal versorgt sind. Als Ersthelferin und -helfer arbeitest du die ersten drei Kettenglieder ab. Das heißt, du versorgst und betreust Verletzte am Unfallort so lange, bis Fachkräfte zur Stelle sind wie die Rettungssanitäter und Notärzte.
Ethanol-Kamin
Kamine ohne Schornstein werden immer beliebter. Einfach aufbauen und loslegen – so der Anschein. Doch der unsachgemäße Umgang kann enorme Gefahren mit sich bringen. Daher gilt vor Kauf und Betrieb eines Ethanol-Kamins: Sicherheit steht an erster Stelle!
Einen gemütlichen, wohlig warmen Kamin versprechen sogenannte Bio-Ethanol-Kamine. Das ist grundsätzlich auch nicht falsch, denn wo Feuer ist, ist auch Wärme. Allerdings entsteht beim Verbrennen des Ethanols Kohlenstoffdioxid und Wasser. Deswegen muss immer ausreichend gelüftet werden.
Die folgenden Hinweise sollen helfen, Gefahren durch Ethanol-Kamine zu vermeiden:
- Informieren Sie sich am besten schon vor dem Kauf eines Ethanol-Kamins über mögliche Gefahren beim Umgang damit. Lassen Sie sich beim Kauf von einem Fachmann beraten.
- Prüfen Sie grundsätzlich, ob offene Flammen in Ihrem Haushalt überhaupt einen sicheren Platz finden.
- Wenn Ethanol oder andere brennbare Stoffe außerhalb des Kamins in Brand geraten, verständigen Sie in jedem Fall die Feuerwehr unter der europaweit gültigen Notrufnummer 112, bringen Sie sich und andere in Sicherheit und unternehmen Sie Löschversuche nur dann, wenn Ihnen dies ohne große Gefahr möglich ist. Das geht beispielsweise mit einem Feuerlöscher. Ist kein Feuerlöscher im Haus, kann eine schwere Baumwolldecke helfen, den Brand zu löschen. Besser ist eine spezielle Löschdecke.
- Befüllen Sie den Kamin nicht, während dieser brennt oder noch heiß ist.
- Befüllen Sie das Ethanol-Gefäß nie über die angegebene maximale Füllmenge hinaus. Füllen Sie den Brennstoff erst kurz vor dem Entzünden ein, da sich sonst erhebliche Mengen brennbarer Gase bilden, die zu gefährlichen Stichflammen führen können.
- Nur Ethanol verwenden! Kaufen Sie möglichst reines und damit schadstofffreies Ethanol. Verwenden Sie in keinem Fall andere Brennstoffe!
- Lassen Sie das Feuer nicht aus den Augen. Verlassen Sie insbesondere nicht Haus oder Wohnung, während der Kamin noch brennt. Gehen Sie auch nicht zu Bett, solange die Flamme noch nicht erloschen ist!
- Sorgen Sie für ausreichend Abstand zwischen dem Kamin und brennbaren Materialen in der Wohnung.
- Beim Verbrennen von Ethanol entsteht Wasser und Kohlenstoffdioxid. Das heißt, die Luft wird feuchter und schneller verbraucht. Lüften Sie daher ausreichend und regelmäßig.
- Der Brennstoff gehört nicht in die Hände von Kindern.
Und wenn es doch einmal brennt: Rufen Sie die Feuerwehr über den Notruf 112!
F
Falschparken
Immer wieder kommt es vor, dass die Feuerwehr nicht rechtzeitig helfen kann, weil ihre Anfahrt durch falsch oder behindernd parkende Fahrzeuge zeitweise aufgehalten wurde. Wir erleben immer wieder, dass Fahrzeuglenker ihr Fahrzeug äußerst ungeschickt abstellen, sodass ein Durchfahren bestimmter Straßen nicht, oder nur äußerst langsam möglich ist.
Vor allem der immer größer werdende Parkplatzbedarf in Wohngebieten führt zu solchem Fehlverhalten. Doch wo – nach Meinung der Falschparker – die Pkw “doch noch durchpassen”, ist für die Feuerwehr oder den Rettungsdienst Schluss. Denn die fahren nunmal breite, große Einsatzfahrzeuge, die etwas mehr Platz brauchen.
Deshalb achten Sie darauf, wo und wie Sie ihr Fahrzeug abstellen:
- Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Rettungsdienst sind häufig LKW, diese benötigen eine Mindesdurchfahrbreite von drei Metern.
- Halten Sie ausreichenden Abstand zu Einmündungen und Kreuzungen.
- Parken Sie niemals auf Sperrflächen oder Feuerwehrzufahrten – diese Flächen sind oftmals die einzige Zuwegung für Feuerwehren.
- Parken Sie in „Zonen“ nur in den gekennzeichnete Flächen.
- Stellen Sie Ihr Auto nicht auf einem Hydrantendeckel ab.
Denken Sie daran: Eines Tages benötigen vielleicht Sie die Hilfe der Feuerwehr – und sind dankbar, wenn diese schnell zu ihnen kommen kann.
Fastnacht
Wenn die „Fünfte Jahreszeit“ ihren Höhepunkt erreicht, stürzen sich Narren und Jecken stürzen sich übermütig ins Vergnügen. In Wirtschaften, Diskotheken, Hallen oder zu Hause im Partykeller gibt sich die bunte Narrenschar ein lustiges Stelldichein. In Feierlaune, vergessen viele, dass gerade diese „heiße Phase“ des närrischen Treibens auch Gefahren birgt.
Damit die pure Lebensfreude nicht durch Unfälle und Brände getrübt wird, geben die Feuerwehren sieben Sicherheitstipps für Fastnachtssitzung und Karnevalsumzug:
- Informieren Sie sich im Vorfeld und auch während der Veranstaltung über die Wetterlage. Smartphone-Apps wie NINA oder KatWarn sind hierbei hilfreiche Mittel.
- Tragen Sie keine Masken oder Kostüme aus leicht brennbarem Material.
- Auch wenn es bei der Jagd nach „Kamelle“ und anderem Wurfmaterial heiß hergeht – halten Sie bei Umzügen ausreichenden Abstand zu den Festwagen.
- Genießen Sie Alkohol in Maßen. Unfälle und Erkrankungen durch Trunkenheit sind die häufigsten Ursachen für Einsätze des Rettungsdienstes im Umfeld von Festveranstaltungen – etwa nach dem Sturz in Glasscherben.
- Parken Sie verantwortungsbewusst, halten Sie die Rettungswege frei!
- Viele Feuerwehren helfen ehrenamtlich bei der Absicherung von Karnevalsumzügen mit. Bitte unterstützen Sie diese Einsatzkräfte, indem Sie sie nicht bei ihrer Arbeit behindern.
- Ob Feuer, Verkehrsunfall oder rettungsdienstlicher Notfall: Alarmieren Sie die Feuerwehr über den kostenfreien Notruf 112. Soziale Medien oder E-Mail sind kein Weg zur schnellen Hilfe!
Fettbrand
Heißes Fett in Pfannen kann sich schnell entzünden. Beim Erhitzen von Fett auf einem handelsüblichen Herd herrschen auf der Herdplatte Temperaturen von bis zu 400°C. Ist die Herdplatte zu heiß eingestellt, entzündet sich das siedende Fett ab einer Temperatur von 280°C von selbst. Die Oberfläche des Öls brennt. Dies ist noch kein größeres Problem.
Gießt man beim Löschversuch Wasser in das bis zu 400°C heiße Fett, verdampft das Wasser sofort (Wasser verdampft ja bereits bei 100 °C). Deshalb entstehen aus einem Liter Wasser schlagartig 1700 Liter Wasserdampf. Jedes Wassermolekül reißt ein Fettteilchen mit sich. Das emporgerissene Fett kann schlagartig verbrennen. Uns erscheint dieser Vorgang als Explosion, die Fettexplosion.
Die Auswirkungen in einem geschlossenen Raum, wie z.B. der Küche sind verheerend. Für die anwesenden Personen besteht die Gefahr schwerster Verbrennungen.
Wie kann ich einen Fettbrand löschen?
- Topfdeckel auf die Pfanne legen! Eventuell Handschuhe tragen! (Ein bisschen Mut gehört dazu!)
- Löschdecke über den Brandherd legen! Nur bedingt geeignet!
Die Löschdecke kann durchbrennen und so das Feuer nicht endgültig ersticken. - Bei einem größeren Fettbrand ist die Verwendung eines Feuerlöschers mit dieser Klassifizierung empfehlenswert.
- Wenn es gar nicht anders geht, hilft auch ein Pulverlöscher.
Aber beim Küchenreinigen danach wird man merken, warum die Methode mit dem Deckel besser ist!
Feuerlöscher
Feuerlöscher werden zur Bekämpfung von Entstehungsbränden eingesetzt. Das bedeutet, dass nur kleine und in der Entstehung befindliche Brände erfolgreich gelöscht werden können.
Für den Gebauch eines Feuerlöschers müssen Sie kein Fachmann sein. Allerdings sollten Sie Sich schon vor dem Ernstfall mit der Bedienung der bei Ihnen verfügbaren Feuerlöscher vertraut machen. Lesen Sie dazu die auf dem Feuerlöscher angebrachte Gebrauchsanweisung aufmerksam durch und machen Sie sich mit den vorhandenen Bedienungselementen vertraut. Dies erspart Ihnen im Ernstfall wertvolle Zeit.
Nicht jeder Feuerlöscher eignet sich gleichgut für jeden Brand. Brände werden in Brandklassen eingeteilt und dementsprechend sind spezielle Löschmittel zur Bekämpfung notwendig. Darum gibt es Feuerlöscher mit verschiedenen Löschmitteln.
Feuerwehrzufahrt
Der Begriff „Feuerwehrzufahrt“ stammt aus dem Brandschutzrecht und bezeichnet eine speziell für Rettungskräfte reservierte Zufahrt zu Objekten oder Grundstücken. Denn so ist sichergestellt, dass die Feuerwehr ein Gebäude mit schwerem Gerät erreichen und die notwendigen Lösch- sowie Rettungsarbeiten durchführen kann.
Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO) ist das Halten in und vor amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten verboten. Der Begriff „Halten“ bezeichnet eine freiwillige, kurze Unterbrechung der Fahrt, welche nichts mit dem Verkehrsfluss zu tun hat. Folglich ist vor einer Feuerwehrzufahrt auch das Parken – also das Halten von mehr als 3 Minuten oder das Verlassen des Fahrzeugs – verboten. Ein gesondertes Halte- oder Parkverbotsschild ist nicht erforderlich, bereits das amtliche Schild „Feuerwehrzufahrt“ begründet das Halte- bzw. Parkverbot.
G
Gaffer
Wer einen Unfall beobachtet, filmt oder fotografiert statt zu helfen, gilt laut Gesetz als Gaffer. Gaffern droht je nach Situation und Tatbestand bis zu 1000 Euro Bußgeld – oder sogar eine Freiheitsstrafe.
„Gaffen“ ist ein negativ besetzter Begriff für „zusehen“ oder „beobachten“. Das Verkehrsrecht wertet diejenigen als Gaffer, die an einem Unfallort lediglich das Geschehen verfolgen, filmen oder fotografieren – anstatt den Opfern zu helfen, wenn noch keine Einsatzkräfte vor Ort sind. Auch Schaulustige, die an einem Unfall besonders langsam vorbeifahren und so den Verkehr oder Einsatzkräfte behindern, gelten als Gaffer.
Es klingt unglaublich, was eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen beweist: Bei ca. 75 Prozent aller Verkehrsunfälle behindern Zuschauer die Rettungs- und Aufräumarbeiten.
Gasgeruch
Erdgas riecht dank des beigemischten Duftstoffs so intensiv, dass selbst kleinste Gasmengen wahrgenommen werden. Schlägt Ihre Nase also Alarm, ist das noch kein Grund zur Panik. Bleiben Sie ruhig und beachten Sie die folgenden Punkte:
Keine Flammen, keine Funken!
Riecht es nach Gas, ist offenes Feuer tabu. Also Zigaretten aus, kein Feuerzeug und keine Streichhölzer benutzen! Auch an elektrischen Geräten können Funken entstehen. Deshalb: Licht- und Geräteschalter nicht mehr betätigen, keine Stecker aus der Steckdose ziehen. Und kein Telefon oder Handy im Haus benutzen!
Fenster auf!
Frische Luft senkt die Gaskonzentration im Raum. Wenn möglich, Türen und Fenster weit öffnen, für Durchzug sorgen. Wichtig: Auf keinen Fall die Dunstabzugshaube oder einen Ventilator einschalten – Funkenbildung!
Gashahn zu!
Schließen Sie den Hauptabsperrhahn im Keller und/oder den Gashahn am Gaszähler.
Mitbewohner warnen!
Warnen Sie Ihre Mitbewohner und verlassen Sie so schnell wie möglich das Haus. Wichtig: klopfen, nicht klingeln!
Bereitschaftsdienst oder Feuerwehr anrufen – von außerhalb des Hauses!
Der Bereitschaftsdienst Ihres Netzbetreibers ist rund um die Uhr für Sie erreichbar und schnell zur Stelle. Dieser Sicherheits-Service kostet Sie keinen Cent – auch wenn es „falscher Alarm“ sein sollte. Haben Sie die Nummer des Gasversorgers nicht im Handy eingespeichert, benachrichtigen Sie die Feuerwehr.
Wichtig: Beim Telefon können Funken entstehen. Also nur von außerhalb anrufen!
Gefahrstoffaustritt
Wir leben in einer Industriegesellschaft und profitieren von den Möglichkeiten der modernen Technik. Aber keine Technik ohne Risiken. So gehört es – bei allen Sicherheitsstandards – auch zu unserem Leben, dass gefährliche Stoffe freigesetzt werden können. Zum Beispiel bei einem Unfall eines Gefahrguttransporters oder bei einem Brand oder Gefahrstoffunfall im Industriepark Höchst. Aber auch der sorglose Umgang daheim mit Haushaltsreinigern kann gefährlich werden.
Kommt es zu einer Gefahrstofffreisetzung, ist es wichtig ein geschlossenes Gebäude aufzusuchen, Fenster und Türen zu schließen und auf dem Laufenden zu bleiben: Achten Sie auf Durchsagen im Radio, Fernseher oder von Lautsprecherfahrzeugen. Informieren Sie sich übers Internet. Und informieren Sie auch andere Hausbewohner.
H
Hausnummern
Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst sind bei jedem Notfall auf deutlich sichtbar angebrachte Hausnummern angewiesen, um den Einsatzort schnellstmöglich finden zu können. Schlecht erkennbare Hausnummerierungen können im Notfall wertvolle Zeit kosten.
Nach dem Bundesbaugesetz ist jeder Eigentümer verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Die Hausnummern müssen dabei von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein.
Wir empfehlen Ihnen daher:
- Bringen Sie die Hausnummern gut lesbar und in einer Höhe von nicht mehr als drei Metern an.
- Die Nummern müssen auf der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes angebracht sein.
- Die Hausnummern sollen unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang angebracht werden.
- Wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, soll die Hausnummer an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke angebracht sein.
- Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern auch am Grundstückszugang angebracht werden.
- Unleserliche Hausnummernschilder sollten erneuert werden.
- Bei der Gestaltung der Hausnummernschilder ist der Eigentümer in seiner Entscheidung frei. „Abstrakte“ Nummerierungen, die zwar schmücken, aber ansonsten wenig nützlich sind sollten grundsätzlich vermieden werden.
- Beispiele für schlecht sichtbare Hausnummern sind: verdeckte Nummern, Hausnummern mit der gleichen Farbe wie ihr Untergrund, schlecht sichtbare Anbringung (zu tief oder an der falschen Hausseite).
Deshalb: Prüfen Sie auch zu Ihrer eigenen Sicherheit die Einsehbarkeit Ihrer Hausnummer!
Hitze und Dürre
Die Hitzebelastung in Deutschland hat in den vergangen Jahren stetig zugenommen. Die Zahl der „Heißen Tage“, an denen 30 Grad oder mehr als Höchsttemperatur gemessen wurde, ist gestiegen.
Hitze und Dürre bedeuten auch gesundheitliche Risiken und erhöhte Brandgefahr. Wie Sie sich und Ihre Familie vor Hitzefolgen schützen und Waldbrände vermeiden können, wird auf der Webseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ausführlich dargestellt. Außerdem erfahren Sie dort, welche Regeln Sie bei beim Baden in Seen beachten sollten, um die Unfallgefahr zu reduzieren.
Hochwasser
Für die Mainanlieger im Main-Taunus-Kreis ist Hochwasser kein besonderer Anblick. Kleinere Hochwasser gibt es regelmäßig, beispielsweise zur Schneeschmelze nach dem Winter. Auch Starkregenereignisse nehmen allerorts zu. Das kann zu Überschwemmungen von Häusern entlang des Schwarzbachs und des Mains, aber auch innerhalb der Ortschaften führen.
Ist Ihre Wohnlage hochwassergefährdet? Oder anfällig für Überschwemmungen bei Starkregen? Informieren Sie sich und sorgen Sie vor!
Hydranten
Wenn die Feuerwehr zum Löschen kommt, braucht sie bekanntlich Wasser. Ist das Wasser im Wassertank des Löschfahrzeuges leer, benötigen wir dringend das Wasser aus dem örtlichen Hydrantennetz.
Es gibt dabei verschiedene Arten von Hydranten, welche wir zur Löschwasserentnahme zur Verfügung haben. Wenn wir diese Einrichtungen benötigen, zählt bei uns in den meisten Fällen jede Sekunde, dass zum Beispiel der Angriffstrupp zur Brandbekämpfung dringend das Löschwasser aus dem Hydranten benötigt.
Oftmals müssen wir zur Wasserversorgung mittels sogenannten Unterflurhydranten arbeiten. Diese ovalen Deckel befinden sich auf Gehwegen, Fahrbahnen oder Parkbuchten wieder. Gekennzeichnet mit der Aufschrift „Hydrant“, kann man unverwechselbar so einen Hydranten auffinden.
Die Kennzeichnung von Unterflurhydranten geschieht mittels Hinweisschilder für Hydranten. Das sind rot umrahmte, 25 x 20 cm große Plastikschilder, welche sich an Laternen, Zäunen, Schildern, Hauswänden etc wiederfinden. Auf diesen Schildern finden sich viele Zahlen und Markierungen wieder, welche zum Auffinden des Hydranten notwendig sind. Findet man also z. B. beim Parken in der unmittelbaren Umgebung solch ein Schild, lohnt es sich, etwas genauer hinzusehen.
Denn das Parken auf Hydranten ist verboten. Dies ist in der StVO unter Paragraph 12 geregelt.
Hydranten bei Schnee und Eis freihalten
Damit die Hydranten jederzeit und insbesondere bei einem Feuerwehreinsatz ohne Zeitverlust aufgefunden werden können, ist die Feuerwehr auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Jeder Grundstücksbesitzer, auf dessen Grundstück sich ein Hydrant oder ein Hinweisschild befindet, sollte dafür zu sorgen, dass die Hinweisschilder für die Hydranten stets gut sichtbar und nicht durch Schnee verdeckt sind.
J
Jodtabletten
Bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk oder beim Transport von radioaktiven Stoffen, einem terroristischen Anschlag, dem Absturz von Satelliten mit nuklearem oder radiologisch relevantem Material oder der Explosion einer Nuklearwaffe kann es zur Freisetzung radioaktiver Stoffe – darunter auch radioaktivem Jod – kommen. Wird radioaktives Jod eingeatmet oder gelangt über Nahrung bzw. Getränke in den Körper, kann es sich in der Schilddrüse anreichern und die Entwicklung von Schilddrüsenkrebs befördern.
In allen 16 Bundesländern werden Kaliumiodidtabletten (Jodtabletten) über die Katastrophenschutzbehörden bevorratet. Sollte ein entsprechender Notfall eintreten – also ein Ereignis, bei dem ein Eintrag von radioaktivem Jod in die Luft zu erwarten ist – werden sie in den möglicherweise betroffenen Gebieten verteilt.
Das bedeutet nicht immer, dass die Jodtabletten sofort eingenommen werden müssen:
- Der richtige Zeitpunkt für die Einnahme ist entscheidend, denn eine zu frühe oder zu späte Einnahme sorgt dafür, dass die gewünschte Schutzwirkung nicht erzielt wird.
- Zur Einnahme werden die entsprechenden Personengruppen durch die Katastrophenschutzbehörden explizit aufgefordert.
- Von einer selbständigen Einnahme von Jodtabletten ist unbedingt abzusehen!
K
Kalte Brandstellen
Bei Bränden entstehen giftige Dämpfe und schadstoffbelastete Brandfolgeprodukte. Die Zusammensetzung und Menge der freigesetzten Schadstoffe hängt im Wesentlichen von den Brandbedingungen und den verbrannten Materialien ab. Typische Brandfolgeprodukte können zum Beispiel hochgiftige Dioxine und Furane sein. Meistens bleiben nach einem Brand auch angebrannte, verrußte oder verkohlte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel, Bauschutt usw. zurück.
Die Feuerwehr konnte einen Brand in Ihrer Wohnung beziehungsweise Ihrem Haus löschen? Nun ist ein umsichtiges Handeln durch Sie gefragt! Überstürzen Sie bitte nichts. In dem verlinkten Informationsblatt möchten wir Sie dabei unterstützen, sich und andere vor den schädlichen Brandfolgeprodukten zu schützen und Ihnen Hinweise geben, welche Maßnahmen Sie als Betroffener oder Verantwortlicher treffen sollten.
Katastrophenschutz
Im Gegensatz zum Brandschutz ist der Katastrophenschutz eine Aufgabe des Landes. Das Innenministerium ist die oberste Katastrophenschutzbehörde. Die Landkreise und kreisfreien Städte bilden mit ihren Fachämtern die unteren Katastrophenschutzbehörden, die im Main-Taunus-Kreis im Amt für Brandschutz und Rettungswesen angesiedelt ist. Die operative Durchführung der Gefahrenabwehr erfolgt auf kommunaler Ebene.
Feuerwehren, Hilfsorganisationen und das THW arbeiten über die Organisationsgrenzen hinweg Hand in Hand zusammen und verfolgen engagiert das eine Ziel: Menschen in Not kompetent und schnell Hilfe zu leisten. In Hessen sind rund 23.000 Ehrenamtliche in mehr als 680 Einheiten sowie über 3.300 Einsatzkräfte des THW aktiv.
Der Hessische Katastrophenschutz besteht aus Brandschutz-, GABC-, Sanitäts-, Betreuungs- und Wasserrettungseinheiten. Hinzu kommen noch die verschiedenen Stäbe und Leitungsgruppen.
Kinder und Tiere im Auto
Viele denken sich nichts dabei, wenn sie ihr Kind oder ihren Hund im Sommer kurz im Auto lassen, um zum Beispiel einen schnellen Einkauf zu tätigen. Doch die Temperatur im Wagen kann sehr schnell lebensbedrohlich werden.
Wie schnell sich ein Auto in der Mittagssonne aufheizen kann, hat der ADAC bereits in einer Untersuchung 2017 nachgewiesen. Die Grafik zeigt, dass bereits nach 30 Minuten eine kritische Temperatur von 50 Grad im Fahrzeuginneren erreicht ist. Nach rund 60 Minuten ist die Spitzentemperatur erreicht. Diese steigt dann nur noch langsam weiter an, sodass es im Innenraum eines Autos nach nur 90 Minuten parken in der Mittagssonne sogar fast 60 Grad heiß werden kann.
Was tun, wenn Gefahr im Verzug ist?
- Versuchen Sie das Kind anzusprechen oder auf sich aufmerksam zu machen.
- Ist das Kind bei Bewusstsein, suchen Sie sofort nach den Eltern oder Angehörigen!
- Finden Sie diese nicht, wählen Sie den Notruf 112 und schildern Sie anhand der W-Fragen die Situation. So können die korrekten Rettungsmittel entsandt werden. Bleiben Sie am Fahrzeug und bewahren Sie Ruhe und versuchen Sie unter Umständen das Kind zu beruhigen.
- Ist das Kind nicht ansprechbar/ reagiert nicht, ist verschwitzt und rot im Gesicht, setzen Sie sofort den Notruf ab.
- Sollte sich die Situation weiter verschlimmern, dürfen Sie nach dem Absetzen des Notrufs, unter Umständen auch auf Anweisung, die Scheibe mit einem Gegenstand einschlagen! Nicht mit der bloßen Hand!
- Holen Sie das Kind aus dem Fahrzeug und kontrollieren Sie die Atmung. Bei vorhandener Atmung bringen Sie das Kind in den Schatten und legen Sie dieses in die stabile Seitenlage.
- Sollte keine Atmung vorhanden sein, beginnen Sie sofort mit der Herz-Lungen Wiederbelebung bis die Rettungsmittel eintreffen.
Bei Tieren sind Anzeichen für eine Gefahrensituation starkes Hecheln, Apathie, teilweise auch nervöses Verhalten, Taumeln oder Erbrechen. Bei manchen Elektrofahrzeugen, wie z.B. Tesla, gibt es einen „Hundemodus“, bei dem der Innenraum des abgestellten Autos klimatisiert bleibt. Dies wird auf dem Display groß angezeigt, um zu verhindern, dass Passanten eine Scheibe einschlagen.
Falls Sie ein Tier so auffinden sollten:
- Versuchen Sie den Besitzer des Autos ausfindig zu machen.
- Kann dieser nicht gefunden werden, alarmieren Sie sofort die Polizei.
Kohlenstoffmonoxid (CO)
Kohlenstoffmonoxid, kurz Kohlenmonoxid (CO), ist ein gefährliches Atemgift, das man nicht sehen, riechen oder schmecken kann. Betroffene bemerken nicht, wenn sie Kohlenmonoxid einatmen, denn es gibt keine typischen Reaktionen wie Husten oder Atemnot.
Kohlenmonoxid entsteht bei der unvollständigen Verbrennung kohlenstoffhaltiger Kraft- und Brennstoffe. Ursachen können sowohl technische Defekte, mangelnde Wartung oder Manipulationen an der Verbrennungseinrichtung sein. Auch durch verstopfte Abluftrohre von Gasthermen, Ölheizungen oder Kaminöfen gelangt Kohlenmonoxid in die Raumluft. Auch blockierte Schornsteine, u.a. durch Vogelnester oder abgelöste Dachpappe, unsachgemäß genutzte Kamine oder ein Grill im Haus, können eine erhöhte Kohlenmonoxidkonzentration bewirken.
Checkliste zum Schutz vor Kohlenmonoxid:
- Schornsteine, Öfen, Kamine, Gas-, Öl- und Pelletheizungen regelmäßig vom Schornsteinfeger überprüfen lassen.
- Niemals einen Grill, Heizpilz oder Katalytofen in Innenräumen betreiben.
- CO-Melder sollten in allen Räumen mit Kamin, Ofen, Ölheizung bzw. Gastherme installiert werden, aber auch in allen Aufenthalts- und Schlafräumen.
Kostenpflichtige Feuerwehreinsätze
Das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) schreibt vor, wann ein Einsatz der Feuerwehr kostenpflichtig ist. Die Kosten für einen Feuerwehreinsatz ergeben sich aus der Feuerwehrgebührensatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Für die Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr werden weder Gebühren noch der Ersatz von Auslagen gefordert.
Bei Feuerwehreinsätzen, die für sonstige Hilfe- oder Dienstleistungen erfolgen, trägt der Verursacher die Kosten, darüber hinaus z. B. wer Brandsicherheitsdienste der Feuerwehr in Anspruch genommen oder vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Falschalarmierung ausgelöst hat.
Warum erhalte ich eine Rechnung, obwohl ich Vereinsmitglied bei der Feuerwehr bin?
Bei der Freiwilligen Feuerwehr, bestehend aus der Einsatzabteilung, Jugendfeuerwehr, Kinderfeuerwehr und Ehren- und Altersabteilung, handelt es sich als Teil der Stadtverwaltung um eine kommunale öffentlich-rechtliche Einrichtung mit freiwilligen Mitgliedern. Im Gegensatz dazu ist der Feuerwehrverein ein eingetragener Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens.
Die Abrechnung von Einsätzen ist demnach vom Verein unabhängig. Das eingenommene Geld bei Einsätzen Ihrer Feuerwehr über die Gebührensatzung fließt nicht direkt an die Feuerwehr, sondern in der Stadtverwaltung in die entsprechende Kostenstelle. Dies wird unter anderem zur Deckung von Ausgaben wie Bekleidung, Ausrüstung, Fahrzeuganschaffungen und Verdienstausfällen an die Arbeitgeber der Aktiven verwendet.
Die zusätzliche Finanzierung, beispielsweise für erweiterte Ausrüstung, erfolgt über den Feuerwehrverein. Die erweiterte Ausrüstung über die städtische Mindestausstattung hinaus steigert die Effektivität in Brandbekämpfung und technischer Hilfeleistung, was letztendlich der Bevölkerung im Einsatzfall zu Gute kommt.
Kritische Infrastrukturen (KRITIS)
Wasser, Strom, Lebensmittel oder der öffentliche Nahverkehr sind für uns alltägliche Dinge, die jedoch lebensnotwendig sind. Die Versorgung mit diesen und weiteren unentbehrlichen Gütern und Dienstleistungen übernehmen in Deutschland sogenannte Kritische Infrastrukturen (kurz: KRITIS). Dazu gehören beispielsweise die Energie- und Wasserversorgung, der Verkehr, aber auch die medizinische Versorgung.
Kritische Infrastrukturen (kurz: KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.
Wie bedeutsam Kritische Infrastrukturen sind, erkennt man erst, wenn es zu Störungen kommt. Denn sie bilden die Grundlage für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung des Schutzes Kritischer Infrastrukturen ist eine Kernaufgabe staatlicher und unternehmerischer Sicherheitsvorsorge.
L
Lebensretter
Der plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen. Über 70.000 Menschen erleiden jährlich in Deutschland einen Herz-Kreislauf-Stillstand, mindestens 350 davon im Main-Taunus-Kreis. Es kann jeden treffen: Junge und Alte, Sportler und Couch-Potatoes. Bis der Rettungsdienst eintrifft sind die Überlebenschancen nur noch minimal. Bereits nach kurzer Zeit treten irreversible Schäden im Gehirn auf. Nur etwa 10-15 Prozent der Patienten überleben – trotz der Fortschritte in der Notfall- und Intensivmedizin.
Das Projekt „Region der Lebensretter“ zielt darauf ab, die ersten Minuten der Notfallversorgung im Main-Taunus-Kreis zu revolutionieren. Durch die Einführung einer smartphonebasierten Ersthelferalarmierung möchten wir die Zeitspanne zwischen dem Eintreten eines medizinischen Notfalls und dem Eintreffen professioneller Hilfe entscheidend verkürzen. Der Verein „Region der Lebensretter e.V.“ betreibt seit 2018 ein App-basiertes System, mit dem Rettungsleitstellen registrierte Ersthelfer über Smartphone in der unmittelbaren Nähe des Notfalls orten und alarmieren können. Diese professionellen Retter, die in den ersten 3-5 Minuten nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand eintreffen, können die Überlebenschance von Patienten verdoppeln bis vervierfachen.
Lithium-Ionen-Akkus
Lithium-Ionen-Akkus sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, denn sie versorgen viele kabellos zu nutzende Geräte und Motoren mit Strom. Sie stecken in E-Bikes, Smartphones, Notebooks, Bohrmaschinen und vielen anderen Alltagsgeräten.
Doch mit zunehmender Nutzung treten auch Brände durch Lithium-Ionen-Akkus seit einigen Jahren häufiger auf. Dabei entstehen durch technische Mängel oder eine unsachgemäße Handhabung Defekte an den Geräten, durch die der Lithium-Ionen-Akku die gespeicherte Energie schlagartig und unkontrolliert abgibt.
Die Folge: Der Akku geht sehr schnell und heftig in Flammen auf. Das Brandrisiko ist dabei größer und intensiver als bei Akkus anderer Bauweisen. Wenn sich brennbares Material in der Nähe entzündet, kann es dadurch sehr schnell zu einem Wohnungsbrand kommen.
M
Max und Flocke Helferland
Seit dem Jahr 2011 bietet das BBK auch spezielles Material für Kinder an. Dabei steht die Zielgruppe der Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren im Vordergrund.
Kinder und Jugendliche sollen mit Gefahren im Alltag angstfrei vertraut gemacht werden. Außerdem können Sie hier wichtige Verhaltensregeln zu den Themen Brandschutz, Erste Hilfe und Selbsthilfe erlernen, die sich sehr nachhaltig auf das gesamte weitere Leben auswirken.
Sie erhalten Informationen über das deutsche Hilfeleistungssystem (wie z. B. Rettungsdienst und Feuerwehr) und die ehrenamtliche Tätigkeit. Aber vor allem soll ihnen die Angst vor Notfällen und Katastrophen genommen werden und ihre Selbsthilfefähigkeit gestärkt werden.
N
Notfallinfo
Im Ernstfall gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Bevölkerung zu warnen und zu informieren. In einem ersten Schritt geht es darum, möglichst schnell die Aufmerksamkeit der Bevölkerung zu bekommen. Dies wird oftmals als „Weckeffekt“ bezeichnet. Dazu dienen insbesondere die Warnsirenen. In einem zweiten Schritt geht es darum, weitere Informationen und Handlungsanweisungen an die Bevölkerung weiterzugeben.
Warnmeldungen des Modularen Warnsystem des Bundes (MoWaS) und von hessenWARN werden auf den Websiten www.warnung.bund.de bzw. www.warnungen.katwarn.de angezeigt.
Notfallrucksack
Stellen Sie sich vor: Es brennt. Sie müssen schnell Ihr Zuhause verlassen. Oder Sie werden evakuiert, weil Weltkriegsmunition gefunden oder ein Gasleck entdeckt wurde. Dann haben Sie nicht mehr viel Zeit zu packen. Mit einem vorbereiteten Notgepäck können Sie alles Wichtige mit einem Griff mitnehmen.
Selbst wenn die Zeit reichen sollte, beispielsweise bei einer Evakuierung noch einige Dinge einzupacken – es ist schwer, in einer stressigen Situation an alles zu denken. Planen Sie lieber vor. Berücksichtigen Sie auch die Möglichkeit, dass es längere Zeit dauern könnte, bis Sie Ihre Wohnung wieder betreten können. Vielleicht müssen Sie erst in eine Notunterkunft oder bei Bekannten unterkommen. Das Notgepäck soll helfen, die ersten Tage außer Haus zurechtzukommen. Oberste Grundregel: Nehmen Sie für jedes Familienmitglied nicht mehr mit als in einen Rucksack passt. Ein Rucksack ist praktischer als ein Koffer, da Sie beide Hände frei haben.
Notruf
Europaweit gilt für Feuerwehr und Rettungsdienst die Notrufnummer 112, so auch im Main-Taunus-Kreis.
Erfahrene Einsatzsachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter der Zentralen Leitstelle des Main-Taunus-Kreises nehmen Ihren Notruf entgegen und disponieren sofort das erforderliche Einsatzmittel.
Der Notruf ist kostenfrei. Nutzen Sie den Notruf für Brände, Unfälle und akute medizinische Notfälle.
Die wichtigsten Informationen für den Menschen am anderen Ende der Leitung ist: WO ist es passiert? Dann gilt: WARTEN auf Rückfragen!
Notrufmeldestellen
Bei einem großflächigen und länger anhaltenden Stromausfall werden die Feuerwehrhäuser oder andere öffentliche Einrichteungen als Notrufmeldestellen besetzt, um die Meldekette für den möglicherweise gestörten Betrieb des Notrufes 112 zur Zentralen Leitstelle aufrecht zu erhalten.
In den Notrufmeldestellen erhält die Bevölkerung weitere Informationen, Hilfeersuchen werden entgegengenommen und ggf. an die zuständigen Stellen weitergeleitet oder Einsatzkräfte entsandt. Darüber hinaus wird bei medizinischen Notfällen Erste Hilfe geleistet.
R
Radio
Es gibt Situationen, in denen es besonders wichtig ist, aktuelle Meldungen verfolgen zu können. Beispielsweise wenn starke Schneefälle oder Hochwasser Teile der Bevölkerung von der Außenwelt abschneiden oder bei einem großflächigen Stromausfall.
Informationen und Warnmeldungen sind dann überlebenswichtig. Oftmals sind die Eingeschlossenen nur über Rundfunk, Fernsehen oder Internet erreichbar. Fernseher und Internet funktionieren aber nur mit Strom, der möglicherweise auch ausfällt. So bleibt nur das Radio als Hauptwarnmittel. Haben Sie deshalb immer ein batteriebetriebenes Rundfunkgerät und Reservebatterien oder ein Kurbelradio im Haus. Auch ein Solarradio oder Autoradio kann benutzt werden.
Rauchmelder
Rauchwarnmelder können zwar den Ausbruch eines Brandes nicht verhindern, kommt es aber zu einem Wohnungsbrand, warnen die Geräte rechtzeitig. Gerade in den Nachtstunden sind Brandausbrüche sehr gefährlich, weil sich Rauch- und Brandgase nicht nur innerhalb von Sekunden ausbreiten können, sondern die Schlafenden hierdurch bereits nach kurzer Zeit das Bewusstsein verlieren können.
Die Installation von Rauchwarnmeldern ist deshalb wichtig. Das Land Hessen hat daher gesetzlich vorgeschrieben, dass mindestens folgende Räume mit Rauchwarnmeldern auszustatten sind:
- Schlaf- und Kinderzimmer sowie
- Flure, die als Rettungsweg dienen.
Rettungsgasse
Alleine in Hessen gibt es jährlich rund 140.000 Verkehrsunfälle. Bei mehr als 20.000 davon werden Menschen verletzt. Nicht selten hängen das Leben und die Gesundheit der Unfallopfer davon ab, wie schnell sie Hilfe erhalten. Oft zählt jede Minute. Wertvolle Zeit, die über Leben und Tod entscheiden kann. Damit die Rettungskräfte den Unfallopfern helfen können, müssen sie möglichst ungehindert zum Unfallort kommen.
Bereits bei Staubildung ist eine Rettungsgasse zu bilden und freizuhalten – nicht erst wenn sich Rettungsfahrzeuge durch den Stau kämpfen! Auf mehrspurigen Straßen müssen Verkehrsteilnehmer zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.
Resilienz
Resilienz beschreibt die Fähigkeit eines Systems, einer Gemeinschaft oder einer Gesellschaft, sich rechtzeitig und effizient den Auswirkungen einer Gefährdung widersetzen, diese absorbieren, sich an sie anpassen, sie umwandeln und sich von ihnen erholen zu können. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Erhaltung und Wiederherstellung ihrer wesentlichen Grundstrukturen und Funktionen durch Risikomanagement.
Die Bundesregierung hat am 13. Juli 2022 die Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen (kurz: Resilienzstrategie) beschlossen. Sie hat das Ziel Menschen und ihre Existenzgrundlagen besser zu schützen sowie die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit des Gemeinwesens gegenüber Katastrophen zu stärken.
Die fünf Handlungsfelder lauten:
- Das Katastrophenrisiko verstehen
- Die Institutionen stärken, um das Katastrophenrisiko zu steuern
- In die Katastrophenvorsorge investieren, um die Resilienz zu stärken
- Die Vorbereitung auf den Katastrophenfall verbessern und einen besseren Wiederaufbau ermöglichen
- Internationale Zusammenarbeit
Respekt
Die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr, THW und Rettungsdiensten gehen im Dienst für die Gesellschaft oft bis an ihre Grenzen und riskieren nicht selten ihre eigene Gesundheit für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Häufig wird ihr Einsatz in Notsituationen jedoch durch unachtsames oder rücksichtloses Verhalten gestört oder behindert. Das erschwert die herausfordernde Arbeit der Einsatzkräfte zusätzlich.
Immer wieder kommt es zu Übergriffen auf Einsatzkräfte, verbal angefangen bis hin zu körperlichen Gewaltdelikten. Gerade die Vorfälle in der Silvesternacht 2022 in Berlin, Dreieich und Frankfurt sind allen noch im Gedächtnis. Aber auch im Main-Taunus-Kreis sind die Rettungskräfte immer wieder mit verbalen Übergriffen konfrontiert.
Vorsätzliche Übergriffe auf Einsatzkräfte sind durch nichts zu rechtfertigen und sollten konsequent und auf das schärfste verurteilt werden. Wir rufen zu mehr Respekt und Solidarität gegenüber Einsatzkräften auf – „Keine Gewalt gegen Einsatzkräfte“!
Rettungsdienst
Der Main-Taunus-Kreis ist Träger der bodengebundenen Notfallversorgung einschließlich der Berg- und Wasserrettung. Der Main-Taunus-Kreis ist verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallversorgung und des Krankentransports sicherzustellen.
Das Gebiet des Rettungsdienstbereiches Main-Taunus ist in fünf Rettungswachenversorgungsbereiche (RWVB) und drei Notarztversorgungsbereiche (NAVB) geliedert, in denen die Notfallversorgung jeweils von einer Rettungs- und Notarztwache aus sichergestellt wird:
Rettungswachenversorgungsbereiche (RWVB):
- Rettungswache Hofheim
- Rettungswache Bad Soden
- Rettungswache Eppstein
- Rettungswache Flörsheim-Wicker
- Rettungswache Eschborn
Notarztversorgungsbereiche (NAVB):
- Notarztwache Hofheim
- Notarztwache Bad Soden
- Notarztwache Flörsheim-Wicker
Bei einem Notfall wird grundsätzlich das dem Notfallort zeitlich nächstbefindliche geeignete Rettungsmittel alarmiert. Jeder an einer Straße gelegene Notfallort muss in 90% aller Fälle innerhalb der vorgegebenen Hilfsfrist von 10 Minuten erreichet werden.
Rettungspunkte
Ein wesentlicher Bestandteil der Rettungskette-Forst sind die so genannten Rettungspunkte: An markanten und gut erreichbaren Standorten sind im Wald und daran angrenzenden Gebieten deutlich sichtbare Punkte festgelegt, die im Notfall der Treffpunkt zwischen den Rettungskräften und der Person sind, die einen Notruf per Handy oder Funk abgesetzt hat.
Über 4.000 Rettungspunkte decken die von HessenForst betreute Waldfläche komplett ab. Jeder Rettungspunkt in Hessen hat eine eindeutige Kennung. Sie besteht aus der Abkürzung des jeweiligen Landkreises und einer dreistelligen Nummer (z. B. „MTK – 115“). Die Rettungspunkte werden mit einem einheitlichen Schild markiert. Sie unterliegen der ständigen Kontrolle durch die Beschäftigten des Landesbetriebs HessenForst.
Die Rettungsleitstellen der einzelnen Landkreise verfügen bereits seit 2007 über ein lückenloses, digitales Rettungspunkte-Netz und analoge Rettungspunkte-Atlanten. Seither sind die Rettungsleitstellen daher noch besser in der Lage, nach eingehenden Notrufen mit Hilfe der eindeutigen Rettungspunktenummer umgehend alle erforderlichen Daten abzurufen, die für eine schnelle Rettung per Hubschrauber oder Rettungsfahrzeug notwendig sind.
S
Schnee und Eis
So schön eine verschneite Winterlandschaft ist – sie kann auch Gefahren bergen. Hohe Schneelasten können beispielweise die Statik von Gebäuden gefährden, starke Schneefälle und Vereisungen Stromleitungen beschädigen.
Starker Schneefall und Glätte kann für alle Verkehrsteilnehmer – ob zu Fuß, im Auto oder auf dem Fahrrad – gefährlich werden. Seien Sie vorsichtig, um Unfälle und Stürze zu vermeiden.
Zugefrorene Seen oder andere gefrorene Gewässer locken besonders spielende Kinder an. Die Eisdecke erscheint dick und geschlossen, doch das kann täuschen! Es besteht immer die Gefahr, einzubrechen und zu ertrinken.
Schwimmen bei Gewitter
Kennst du das: Du schwimmst draußen im Wasser und plötzlich hörst du ein leises Grummeln in der Ferne – ein Gewitter zieht auf! Jetzt ist schnelles Handeln gefragt.
Das solltest du nun dringend tun:
- Verlasse das Wasser unbedingt sofort! Wasser ist ein guter Leiter und daher absolut lebensgefährlich bei Gewittern. Gehe so weit wie möglich vom Wasser weg.
- Suche eine Umkleidekabine oder eine andere Unterstellmöglichkeit (am besten so solide wie möglich) mit einem Blitzableiter auf. Wenn Du Dir nicht sicher bist, welcher Unterstand sicher ist, wende Dich an das Freibad-Personal.
- Wenn Du draußen an einem See oder am Stand bist, suche Schutz in einem Auto (ohne Stoffdach, also kein Cabrio) oder einer tiefer gelegenen Mulde. Warte dort, bis das Gewitter vorübergezogen ist.
- Meide Bäume bei Gewitter! Wenn ein Blitz in den Baum einschlägt, können Äste abbrechen und Dich verletzen. Im schlimmsten Fall kann die Spannung auf Dich übergehen. Das ist dann lebensgefährlich.
- Wenn doch ein Mensch im Wasser vom Blitz getroffen werden sollte, rufe sofort die 112! Bringe Dich niemals selbst in Gefahr!
Schwimmen im Main
Hochsommerliche Temperaturen verleiten immer wieder Menschen dazu, eine Abkühlung im Main zu nehmen. Der spontane Gedanke, sich in die Mainfluten zu stürzen, kann leider oft dramatisch enden. In den letzten Jahren waren an den Mainanliegerstädten mehrere Opfer zu beklagen, die im Main ertrunken sind.
Der Main ist kein Badesee oder Schwimmbad, sondern eine befahrene Wasserstraße. Der Schiffsverkehr ist nicht zu unterschätzen. Die heutigen Schiffe erzeugen einen erheblichen Sog und können einen Wellenschlag von einigen Metern bis an das Ufer erzeugen. Insbesondere spielende Kinder am Uferrand erkennen diese Gefahr meist zu spät und könnten damit in die Fluten gerissen werden. Aber auch Untiefen im Flussbett und Strudel können selbst geübte Schwimmerinnen und Schwimmer in Lebensgefahr bringen können.
Die Feuerwehr warnt eindringlich vor den Gefahren, die der Main mit sich bringt und bittet um entsprechende Vorsicht. Insbesondere die Eltern sollen ihre Kinder auf die Gefahren aufmerksam machen. Das Baden im Main kann tödlich sein!
Sicheres Grillen
Sonnenschein und sommerliche Temperaturen locken zum Grillvergnügen im Garten und auf dem Balkon. Die Feuerwehren appellieren, gedankenlosen Leichtsinn zu vermeiden. Planen Sie umsichtig, grillen Sie sicher und achten Sie auch nach Ende des Grillabends auf mögliche Gefahren. So können Sie schmerzhafte Verbrennungen oder Vergiftungen durch Kohlenmonoxid vermeiden!
Silvester und Feuerwerk
Mit einem bunten Feuerwerk und lauter Knallerei begrüßen wir das neue Jahr. So bezaubernd und aufregend dieser Brauch auch ist, so große Gefahren birgt er.
Leider kommt es – ursächlich durch den unsachgemäßen Umgang mit Raketen und Böllern – an Silvester immer wieder zu schweren Unfällen und Bränden.
Damit einem fröhlichen Start ins Neue Jahr nichts im Wege steht, befolgen Sie bitte die Hinweise Ihrer Feuerwehr zum sicheren Umgang mit Raketen und Böllern sowie zum Brandschutz:
- Kaufen Sie nur solche Feuerwerkskörper, die von eine Prüforganisation getestet und zugelassen sind. Verwenden Sie niemals Billigimporte. Auch der Eigenbau von Böllern hat schon zu vielen Unfällen mit schwersten Verletzungen geführt!
- Lesen Sie in jedem Fall vor dem Zünden die Gebrauchsanweisung in Ruhe durch. Bei Feuerwerksartikeln der Klasse I, zum Beispiel Tischfeuerwerk, ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen des Produktes in der Wohnung erlaubt ist. Feuerwerkskörper der Klasse II (Raketen, Kanonenschläge, Blitze, Böller) dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar und nur von Personen über 18 Jahren im Freien gezündet werden.
- Halten Sie Böller und Kracher beim Anzünden nicht in der Hand.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Abstand zu Menschenansammlungen und Gebäuden.
- Nutzen Sie als Abschussrampe für Raketen eine leere Flasche. Raketen nur senkrecht starten und nicht gegen Hindernisse, wie zum Beispiel Dachvorsprünge oder Bäume, auf die Reise schicken.
- Feuerwerkskörper nicht bündeln, die Zündschnüre nicht verkürzen.
- Blindgänger und Versager niemals aufheben und keinesfalls versuchen sie nochmals zu zünden.
- Werfen Sie Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert weg. Gezündetes Feuerwerk nicht aus dem Fenster oder vom Balkon werfen.
- Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände! Bitte klären Sie Kinder und Jugendliche über die Gefahren beim Umgang mit Knallern, Böllern und Raketen auf.
- In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern darf grundsätzlich keine Pyrotechnik gezündet werden. Darüber hinaus gibt es besonders in größeren Städten zeitlich und lokal beschränkte Verbotszonen fürs Böllern – unter anderem an zentralen Plätzen und beliebten Orten großer Feiern.
Zur Vermeidung möglicher Brände in der Silvesternacht empfiehlt die Feuerwehr, alles Brennbare von Balkonen und aus Vorgärten zu räumen. Abfallbehälter sollten geschlossen sein und nicht zu dicht an Gebäuden stehen. Schließen Sie ihre Fenster vor allem Dachfenster. Für Löschversuche halten Sie einen mit Wasser gefüllten Eimer oder besser noch einen Feuerlöscher griffbereit.
Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unfall oder Brand, dann setzen Sie einen Notruf über die europaweite Notrufnummer 112 ab. Bedenken Sie bitte, dass gerade an Tagen wie Silvester sehr viele Notrufe eingehen und es daher zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung kommen kann. Akute Notfälle werden selbstverständlich mit höchster Priorität angefahren.
Sondersignal
In den Fahrschulen lernen Fahranfängerinnen und -anfänger: Bei Blaulicht und Martinshorn ist „freie Bahn“ zu schaffen. Wie das richtig geht, wird oft aber nur unzureichend vermittelt. Gerade die Großfahrzeuge der Feuerwehr haben das Problem, dass sie oft nicht genug Platz haben, um durch den Verkehr zur Einsatzstelle zu gelangen – ob im morgendlichen Berufsverkehr, an einer roten Ampel mit Blitzlichtanlage, auf Landstraßen oder Bundesautobahnen.
Am einfachsten zu merken ist das so genannte „B-G-A“-Reaktionsmodell: B-linker betätigen, G-eschwindigkeit reduzieren, A-nhalten und zum Straßenrand ausweichen. Im Speziellen gilt dies auf Autobahnen: Hier gilt es unbedingt, eine Rettungsgasse zu bilden – und zwar nicht erst dann, wenn Blaulicht und Martinshorn anrücken, sondern bereits ab dem Zeitpunkt, wenn sich die Fahrzeuge nur noch mit Schrittgeschwindigkeit bewegen.
Innerhalb geschlossener Ortschaften, beispielsweise im dichten Stadtverkehr, wenn keine Ausweichmöglichkeit vorhanden ist, dürfen sogar einige Verkehrsregeln außer Kraft zu setzen: In diesen Fällen ist sogar ausnahmsweise das Ausweichen auf einen Rad- oder Fußgängerweg oder das Überfahren der Haltelinie an einer roten Ampel erlaubt. In jedem Fall gilt es, die Ruhe zu bewahren, nicht nervös zu werden und sich besonders vorsichtig zu verhalten. Auf abrupte Ausweich- oder Bremsmanöver sollte man zudem, mit Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer, selbstverständlich verzichten.
Starkregen und Sturzfluten
Als Starkregen bezeichnet man Niederschläge von mehr als 25 Millimeter pro Stunde oder mehr als 35 Millimeter in sechs Stunden. Starkregen entsteht häufig beim Abregnen massiver Gewitterwolken.
Als Folge von Starkregen können Sturzfluten entstehen, wenn das Wasser nicht schnell genug im Erdreich versickern oder über ein Kanalsystem abgeführt werden kann. Es bilden sich schlagartig oberirdische Wasserstraßen bis hin zu ganzen Seen. Eine Sturzflut stellt die weitaus größte Gefährdung im Rahmen eines Starkregenereignisses dar.
Sturzfluten können überall in Deutschland auftreten, unabhängig davon, ob Bäche oder andere fließende Gewässer in der Nähe sind. Bereits leichtere Hanglagen begünstigen ein Zuströmen herabstürzender Wassermassen auf Gebäude. In Mulden und Unterführungen kann sich der Niederschlag bei wolkenbruchartigen Regenfällen sammeln und der Wasserstand dort schnell steigen.
Ebenso kann es bei ebenen Straßen zu einem Rückstau im Kanalsystem kommen. Dies führt zu Überschwemmungen. Die Entwässerungskanäle sind meist nicht auf Sturzfluten ausgelegt. Daher können die Regenmassen nur zum Teil über das Kanalsystem abgeführt werden. Der andere, oft erhebliche Teil der Regenmassen bahnt sich oberirdisch in meist unkontrollierter Weise seinen Weg über Straßen und Grundstücke. Dies führt oftmals zu Schäden an Bauwerken.
Stromausfall
Das Telefon ist tot, der Computer streikt, die Kaffeemaschine bleibt aus, das Licht ist weg. Am Freitagmorgen kam es im Stadtgebiet von Hattersheim zu einem Stromausfall. Glücklicherweise konnte die Störung schnell behoben werden und hatte keine größeren Auswirkungen. Im Ernstfall kann es aber auch Tage dauern, bis der Strom wieder da ist. Zum Beispiel, wenn Stromleitungen durch Unwetter oder starken Schneefall beschädigt wurden.
Unsere Gesellschaft ist in fast allen Bereichen auf eine sichere und zuverlässige Stromversorgung angewiesen. Die Wahrscheinlichkeit eines längeren und flächendeckenden Stromausfalls mag gering sein. Tritt er jedoch ein, kommen die Folgen einer nationalen Katastrophe gleich. Um die Auswirkungen eines Stromausfalls für den Einzelnen zu reduzieren, sollte sich jeder Haushalt darauf vorbereiten, einige Tage ohne fremde Hilfe auskommen zu können.
Sturm
Orkane, Tornados, Wirbelstürme, heftige Gewitter, Schneechaos oder Starkregen gehören auch in unseren Breiten zum Jahreslauf. Die Schäden sind Jahr für Jahr immens. Und das nicht nur durch Jahrhundertstürme. Treffen kann es jeden.
Lose Äste, umstürzende Bäume, herabfallende Dachpfannen und Blumenkästen – bei einem Unwetter sollte man sich nicht im Freien aufhalten. Vermeiden Sie insbesondere gefährdete Bereiche wie Wälder. Die Gefahr für Leib und Leben ist zu groß.
Beachten Sie Warnmeldungen und halten Sie sich auf dem Laufenden!
V
Verhalten im Brandfall
Wenn es im eigenen Zuhause brennt und der Rauchmelder alarmiert, bleiben noch 120 Sekunden, um sich in Sicherheit zu bringen.
Das richtige Verhalten im Brandfall zu kennen, kann überlebenswichtig sein.
Das Wichtigste: Bringen Sie sich zuerst aus der Gefahrenzone! Ist der Fluchtweg frei, flüchten Sie nach draußen. Benutzen Sie dabei auf keinen Fall den Fahrstuhl! Verschwenden Sie keine Zeit Papiere, Laptop etc. zu suchen. Falls griffbereit, nehmen Sie Handy und Wohnungsschlüssel (für die Feuerwehr) mit. Brennt es im Flur oder Treppenhaus, bleiben Sie in der Wohnung! Sobald Sie in Sicherheit sind, rufen Sie die Feuerwehr über die 112 und warten Sie am Telefon auf weitere Instruktionen.
Vorsorge und Selbstschutz
Nicht immer können Rettungskräfte überall und sofort zur Stelle sein. Umso wichtiger ist es, zu wissen, wie man sich in Krisensituationen selbst helfen kann.
Kommt es beispielsweise aufgrund eines schweren Unwetters, zu Überschwemmungen, Stromausfällen und anderen schweren Schäden, kann nicht allen Bürgerinnen und Bürgern gleichzeitig geholfen werden.
Deshalb ist es wichtig, dass sich jede und jeder Einzelne im Rahmen der Selbsthilfe vorsorglich selber hilft oder auf die Hilfe von Nachbarn und anderen Personen setzen kann. Diese erste Phase der Selbsthilfe muss so wirksam und geeignet sein, dass die Zeit bis zum Eintreffen organisierter Hilfe überbrückt werden kann.
W
Waldbrandgefahr
Hohe Temperaturen und Trockenheit führen von Frühjahr bis Herbst zu einer hohen Wald- und Graslandbrandgefahr. Beachten Sie daher bitte unbedingt: Gehen Sie aufmerksam durch Wald und Flur. Vermeiden Sie gedankenlosen Leichtsinn. Genießen Sie den Sommer sicher!
Sieben Goldene Regeln der Feuerwehr für Natur- und Grillvergnügen:
- Beachten Sie das absolute Verbot für offenes Feuer in Wäldern; dies gilt auch für gemütliche Grillpartys – nutzen Sie nur ausgewiesene Grillplätze.
- Ebenso ist es verboten, in den Wäldern zu rauchen.
- Werfen Sie keine brennenden Zigaretten aus dem Fenster.
- Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze beim Ausflug in die Natur. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
- Halten Sie die Zufahrten zu Wäldern frei – sie sind wichtige Rettungswege. Beachten Sie unbedingt Park- und Halteverbote.
- Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über die europäische Notrufnummer 112. Zur Lokalisierung der Brandstelle können die Rettungspunkte Forst ggf. nützlich sein.
- Hindern Sie Entstehungsbrände durch eigene Löschversuche an der weiteren Ausbreitung, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen.
Warn-Apps
Das Smartphone als Wasserwaage, als Navigationsgerät oder als kleiner Lerncomputer, die richtige App macht es möglich. Manche dieser Apps sind im Alltag sehr hilfreich – andere können Leben retten.
Apps zur Warnung vor Katastrophen, beispielsweise bei Großbränden oder bei starken Unwettern und anderen Gefahren, wie NINA oder hessenWARN sind mittlerweile wichtiger Bestandteil eines kommunikativen Sicherheitsnetzwerkes geworden. Sie erreichen die betroffenen Personen auf direktem Weg ohne Zeitverzögerung.
Mit NINA und hessenWARN können Sie sich in und vor Gefahrensituationen und Katastrophen warnen lassen.
Warnsirenen
Um die Bevölkerung im Gefahrenfall zu warnen oder die Feuerwehr zu alarmieren, gibt es verschiedene Sirenen-Signale. Die Sirenenanlagen im Kreisgebiet werden monatlich und im Rahmen des Bundesweiten Warntag am zweiten Donnerstag im September auf Funktionalität getestet.
Ist im Ernstfall ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton zu hören, bedeutet dies „Warnung der Bevölkerung – In Ihrem Stadtteil besteht eine Gefährdung durch Brandgase, Schadstoffe oder Ähnliches“.
Dann gilt:
- Ruhe bewahren
- Radio einschalten (Lokalhörfunksender; bei Stromausfall: Autoradio)
- Warnmeldungen ernst nehmen
- Anordnungen folgen
- Notrufe (110 oder 112) nicht mit Nachfragen blockieren! Nur im tatsächlichen Notfall anrufen!
- Weitere Informationen abwarten; z.B. über das Radio oder die Apps hessenWARN oder NINA.
- Für den Fall, dass Sie Ihr Zuhause verlassen müssen: Halten Sie wichtige Dokumente zugriffsbereit.
Ein einminütiger durchgängiger Dauerton bedeutet „Entwarnung„. Es besteht keine Gefahr mehr – die Warnung ist aufgehoben.
Mit einem einminütigen Dauerton, der zweimal unterbrochen wird, werden die Einsatzkräfte im Bedarfsfall alarmiert (Feueralarm). Die Bürgerinnen und Bürger sollten dann auf Privat-Pkw mit Einsatzkräften achten, die schnell unterwegs zum Feuerwehrhaus sind, und ihnen Vorfahrt gewähren. Einsatzfahrzeugen sollten sie generell freie Fahrt gewähren.
Weihnachtszeit
Weihnachten gehört für viele Menschen zur schönsten Zeit des Jahres: Kekse backen, den Weihnachtsmarkt besuchen und sich an Adventskranz und Weihnachtsbaum erfreuen. Auch Kerzen haben in der dunklen Jahreszeit Hochkonjunktur: Mit ihrem stimmungsvollen Licht sorgen sie für Gemütlichkeit in den eigenen vier Wänden. Doch so schön die Dekorationen für die heimische Atmosphäre auch sind – leider stellen sie gleichzeitig ein erhöhtes Brandrisiko dar.
Wie können Sie sich vor Bränden in der Advents- und Weihnachtszeit schützen? Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie sicher durch die Weihnachtszeit kommen.
Wespen, Bienen und Hornissen
Wespen, Bienen und Hornissen stellen grundsätzlich keine Gefahr dar, sie können jedoch stechen. Dies ist schmerzhaft, in der Regel aber nicht gefährlich oder tödlich. Lediglich für Menschen mit Insektengiftallergie (2 bis 3 Prozent der Bevölkerung) können Stiche schwerwiegende Folgen haben. Die Feuerwehr rückt zu Insektennestern deshalb auch nur dann aus, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt. Zum Beispiel wenn Wespen ein Nest direkt am Schlafzimmerfenster eines Allergikers gebaut haben.
Eine Gefahr durch Insekten ist dann gegeben, wenn zum Beispiel die Nutzer einer Einrichtung in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind und sich dadurch vor dem Insektenbefall nicht ausreichend schützen können. Das kann in Krankenhäusern, Kindergärten und Altenheimen der Fall sein. Liegt keine Gefährdung von Personen vor, ist es ein Fall für den Imker, Tierschutzverein oder Schädlingsbekämpfer.
Sicherheits-Tipps für Betroffene
- Abstand von etwa 2 bis 3 Meter halten sowie in diesem Bereich Erschütterungen und das Versperren der Einflugschneise vermeiden.
- Kinder von Nestern fernhalten.
- Niemals mit Gegenständen in einem Nest stochern und auch keine Wasserschläuche auf Nester richten.
- Tiere im Nestbereich nicht anatmen.
- Niemals eigene Bekämpfungsaktionen versuchen, beispielswiese Ausschwemmen, Ausbrennen oder Chemikalien einsetzen.
Wettergefahren
Überraschend auftretende Unwetter wie Eisregen oder Wärmegewitter treten oft so plötzlich auf, dass eine Vorbereitung gegen ihre Auswirkungen kaum möglich ist.
Aber bei Starkregen, Sturzfluten, schweren Gewittern, Sturmböen oder auch Wirbelstürmen bleibt durch die Unwetterwarnungen in den Medien vielfach genug Zeit, die Gefahren zu reduzieren und Schäden zu vermeiden oder zu mindern.
Dabei ist es wichtig, dass Sie die Möglichkeit nutzen, die Wetterberichte zu verfolgen, und ggf. Unwetterwarnungen befolgen.
Z
Zentrale Leitstelle
Die Zentrale Leitstelle Main-Taunus nimmt die Notrufe (Notruf 112, Feuerwehr und Rettungsdienst), Hilfeersuchen und Krankentransportaufträge der Bevölkerung des Main-Taunus-Kreises entgegen und koordiniert in kürzester Zeit die erforderliche Hilfe.
Die Zentrale Leitstelle ist, ihrer Aufgabenstellung entsprechend, die Fernmeldezentrale und zugleich Einsatzzentrale für den Brand- und Katastrophenschutz sowie den Rettungsdienst einschließlich qualifizierten Krankentransports. Ihr obliegt innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die gesamte Funküberwachung.
Besetzt ist die Zentrale Leitstelle Main-Taunus durch besonders ausgebildetes und geschultes Personal. Alle Einsatzsachbearbeiterinnen und Einsatzsachbearbeiter verfügen über eine Feuerwehrausbildung sowie eine Ausbildung im Rettungsdienst mit mehrjähriger Berufserfahrung. Zudem verfügen alle Mitarbeiter über die notwendige praktische Einsatzerfahrung und haben an einer Ausbildung als Einsatzsachbearbeiter an der Hessischen Landesfeuerwehrschule teilgenommen.
Zivilschutz
Deutschland hat ein sehr gut ausgestattetes und funktionierendes System, um Katastrophen, Unfälle, Naturgefahren und Kriminalität zu bewältigen. Dafür sorgen laut Grundgesetz hauptsächlich die Bundesländer. Das, was in dem vorhandenen System zusätzlich benötigt wird, um die Bevölkerung auch vor militärischen Gefahren zu schützen, organisiert der Bund.
Als Teil der Zivilen Verteidigung ist der Zivilschutz eine Aufgabe des Bundes, durch nichtmilitärische Maßnahmen
- die Bevölkerung,
- ihre Wohnungen und Arbeitsstätten,
- lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen,
- Betriebe,
- Einrichtungen und Anlagen
- sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.
Damit nicht zwei unabhängige Hilfeleistungssysteme für den Zivilschutz und den Katastrophenschutz betrieben werden müssen, wird im Zivilschutzfall auf die vorhandenen Kapazitäten des Katastrophenschutzes in den Bundesländern zugegriffen.