Absturzsicherungslehrgang

Lehrgangsart:

Absturzsicherungslehrgang
nach FwDV 1/2, Kapitel 14 und 15

Teilnehmer:

Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, von Pflichtfeuerwehren sowie von Werkfeuerwehren, deren Leistungsstand vergleichbar dem von Freiwilligen Feuerwehren sein soll.

Teilnehmeranzahl:

maximal 16

Dauer:

mindestens 24 Stunden (nach GUV)

Teilnahmevoraussetzung:

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:

die Truppführerausbildung gem. FwDV 2, Ziffer 2.2 erfolgreich abgeschlossen haben (Truppführerlehrgang),

eine gültige arbeitsmedizinische Untersuchung nach G 26.3 haben.
 

Lehrgangsziel:

Ziel ist die Befähigung zum Sichern von Personen im absturzgefährdeten Bereichen sowie zum gesichertem Vorstieg.

Themenübersicht:

Rechtsgrundlagen; Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz; Befestigungspunkte; Knotenkunde; Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen; Selbstrettung; etc.

Lehrgangstage:

Die Lehrgangstage sind Samstag und Sonntag. Der Lehrgang beginnt mit einem Samstag und endet an einem Sonntag.

 

Unterrichtsbeginn

Unterrichtsende

Samstag

08:00 Uhr

ca. 16:45 Uhr

Sonntag

08:00 Uhr

ca. 12:35 Uhr

Hinweis:

Der Lehrgang findet in Uniform statt. Der Lehrgangsteilnehmer / die Lehrgangsteilnehmerin hat seine / ihre vollständige persönliche Schutzausrüstung mitzubringen inklusive Feuerwehrhaltegurt. Für Umkleideräume ist gesorgt.
Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen.
Soweit vorhanden, sind die Getätesets „Absturzsicherung“ mitzubringen.

Lehrgangsort:

Kreisausbildungszentrum im Hofheim, Katharina-Kemmler-Straße 1 (Feuerwehr Hofheim)

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