Truppmannausbildung Teil 1 – (Grundausbildungslehrgang)
Lehrgangsart: |
Grundlehrgang (Truppmann I) nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2 Ziffer 2.1 |
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Teilnehmer: |
Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, von Pflichtfeuerwehren sowie von Werkfeuerwehren, deren Leistungsstand vergleichbar dem von Freiwilligen Feuerwehren sein soll. |
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Teilnehmerzahl: |
maximal 36 |
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Dauer: |
mindestens 70 Stunden |
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Teilnahmevoraus- |
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:
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Lehrgangsziel: |
Ziel ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz unter Anleitung. |
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Themenübersicht: |
Rechtsgrundlagen; Brennen und Löschen; Fahrzeugkunde; Gerätekunde; Rettung; Lebensrettende Sofortmaßnahmen; Löscheinsatz; Technische Hilfeleistung; Verhalten bei Gefahr; KatS; etc. |
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Lehrgangstage: |
Die Lehrgangstage sind Samstag und Sonntag. Der Lehrgang beginnt mit einem Samstag und endet an einem Samstag. |
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Unterrichtsbeginn |
Unterrichtsende |
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Samstag |
08.00 Uhr |
16.50 Uhr |
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Sonntag |
08.00 Uhr |
12.30 Uhr |
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Hinweis: |
Der Lehrgang findet in Uniform statt. Der Lehrgangsteilnehmer / die Lehrgangsteilnehmerin hat seine / ihre vollständige persönliche Schutzausrüstung mitzubringen inklusive Feuerwehrhaltegurt und Feuerwehrleine im Tragebeutel. Für Umkleideräume ist gesorgt. Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen. |
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Lehrgangsort: |
Kreisausbildungszentrum im Hofheim, Katharina-Kemmler-Straße 1 (Feuerwehr Hofheim). |