Maschinisten-Lehrgang
Lehrgangsart: |
Maschinisten – Lehrgang nach Feuerwehrdienst-vorschrift 2 Ziffer 3.3 |
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Teilnehmer: |
Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, von Pflichtfeuerwehren sowie von Werkfeuerwehren, deren Leistungsstand vergleichbar dem von Freiwilligen Feuerwehren sein soll. |
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Teilnehmer: |
maximal 25 |
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Dauer: |
mindestens 35 Stunden |
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Teilnahme- |
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss: die Truppmannausbildung gemäß FwDV 2, Ziffer 2.1.2 erfolgreich abgeschlossen haben |
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Lehrgangsziel: |
Ziel ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind. |
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Themenübersicht: |
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Lehrgangstage: |
Die Lehrgangstage sind Freitag (zwei Mal), Samstag und Sonntag. Der Lehrgang beginnt mit einem Freitag und endet an einem Samstag. |
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Unterrichtsbeginn |
Unterrichtsende |
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Freitag |
18.00 Uhr |
21.50 Uhr |
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Samstag |
08.00 Uhr |
17.00 Uhr |
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Sonntag |
08.00 Uhr |
12.00 Uhr |
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Hinweis: |
Der Lehrgang findet in Uniform statt. Der Lehrgangsteilnehmer / die Lehrgangsteilnehmerin hat seine / ihre vollständige persönliche Schutzausrüstung mitzubringen. Für Umkleideräume ist gesorgt. Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen. Der Termin für den zweiten Freitagsunterricht wird zum Lehrgangsbeginn bekanntgegeben. |
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Lehrgangsort: |
Kreisausbildungszentrum im Hofheim, Katharina-Kemmler-Straße 1 (Feuerwehr Hofheim) |