Maschinisten-Lehrgang

Lehrgangsart:

Maschinisten – Lehrgang nach Feuerwehrdienst-vorschrift 2 Ziffer 3.3

Teilnehmer:

Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, von Pflichtfeuerwehren sowie von Werkfeuerwehren, deren Leistungsstand vergleichbar dem von Freiwilligen Feuerwehren sein soll.

Teilnehmer:

maximal 25

Dauer:

mindestens 35 Stunden

Teilnahme-
voraussetzung:

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:

die Truppmannausbildung gemäß FwDV 2, Ziffer 2.1.2 erfolgreich abgeschlossen haben

Lehrgangsziel:

Ziel ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.

Themenübersicht:

  • Rechtsgrundlagen
  • Aufgabenbereiche
  • Löschfahrzeuge
  • Feuerlöschkreiselpumpen
  • Wasserförderung
  • Motorenkunde
  • Kraftbetriebene und sonstige Geräte; etc

Lehrgangstage:

Die Lehrgangstage sind Freitag (zwei Mal), Samstag und Sonntag. Der Lehrgang beginnt mit einem Freitag und endet an einem Samstag.

 

Unterrichtsbeginn

Unterrichtsende

Freitag

18.00 Uhr

21.50 Uhr

Samstag

08.00 Uhr

17.00 Uhr

Sonntag

08.00 Uhr

12.00 Uhr

Hinweis:

Der Lehrgang findet in Uniform statt. Der Lehrgangsteilnehmer / die Lehrgangsteilnehmerin hat seine / ihre vollständige persönliche Schutzausrüstung mitzubringen. Für Umkleideräume ist gesorgt.

Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen.

Der Termin für den zweiten Freitagsunterricht wird zum Lehrgangsbeginn bekanntgegeben.

Lehrgangsort:

Kreisausbildungszentrum im Hofheim, Katharina-Kemmler-Straße 1 (Feuerwehr Hofheim)

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