Motorkettensägen-Lehrgang

Lehrgangsart:

Motorkettensägelehrgang
nach UVV Forst und GUV-I 8624, Modul 1 bis 4.

Teilnehmer:

Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, von Pflichtfeuerwehren sowie von Werkfeuerwehren, deren Leistungsstand vergleichbar dem von Freiwilligen Feuerwehren sein soll.

Teilnehmeranzahl:

maximal: 12

Dauer:

mindestens 17 Stunden

Teilnahmevoraussetzung:

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:

  • die Truppführerausbildung gemäß FwDV 2, Ziffer 2.2 erfolgreich abgeschlossen haben (Truppführerlehrgang),
  • mindestens 18 Jahre alt sein.

Lehrgangsziel:

Ziel ist die Befähigung zum Führen einer Motorkettensäge im Feuerwehreinsatz (außer von Arbeitskörben, Hubarbeitsbühnen und Drehleitern).

Themenübersicht:

Rechtsgrundlagen; UVV; Schutzausrüstung; Handhabung der Motorkettensäge; Schnitttechniken; Fällen; etc.

Lehrgangstage:

Die Lehrgangstage sind ein Freitag und zwei Samstage. Der Lehrgang beginnt mit einem Freitag und endet an einem Samstag.

 

Unterrichtsbeginn

Unterrichtsende

Freitag

18:00 Uhr

ca. 21:30 Uhr

Samstag

08:00 Uhr

ca. 17:00 Uhr

Hinweis:

Der Lehrgang findet in Uniform statt. Der Lehrgangsteilnehmer / die Lehrgangsteilnehmerin hat seine / ihre persönliche Schutzausrüstung für Motorkettensägen mitzubringen (Schnittschutzhose; Schutzkleidung; Handschuhe; Sicherheitsschuhwerk; Helm; Gehörschutz). Für die praktische Ausbildung sollte eine Motorkettensäge mitgebracht werden. Nach Wetterlage ist Wetterschutzkleidung nötig.
Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen.

Lehrgangsort:

Ausbildungsort (für den theoretischen Teil) ist das Feuerwehrhaus in Hofheim-Wildsachsen, In der Hohl 3

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