Sanitätshelfer – Lehrgang (Modul A)

Lehrgangsart:

Sanitätshelferlehrgang (Modul A)
gemäß der Ausbildungsrichtlinie der Hilfsorganisationen.

Teilnehmer:

Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, von Pflichtfeuerwehren sowie von Werkfeuerwehren, deren Leistungsstand vergleichbar dem von Freiwilligen Feuerwehren sein soll

Teilnehmeranzahl:

maximal 16

Dauer:

mindestens 24 Stunden

Teilnahmevoraussetzung:

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:

  • die Truppmannausbildung gemäß FwDV 2, Ziffer 2.1.1 erfolgreich abgeschlossen haben (Grundausbildungslehrgang).

Lehrgangsziel:

Ziel ist die Befähigung zur erweiterten Ersten Hilfe, HLW und Wundversorgung sowie Patientenlagerung und Transport.

Themenübersicht:

Rechtsgrundlagen; Notfallpatienten; Lagerung; Zusammenarbeit Feuerwehr – Rettungsdienst; Erkrankung; HLW; Vergiftung; Schock; Wunden und Verbände; Hygiene; etc.

Lehrgangstage:

Die Lehrgangstage sind Samstag und Sonntag. Der Lehrgang beginnt mit einem Samstag und endet an einem Sonntag.

 

Unterrichtsbeginn

Unterrichtsende

Samstag

08:00 Uhr

ca. 17:30 Uhr

Sonntag

08:00 Uhr

ca. 12:00 Uhr

Hinweis:

Der Lehrgang findet in Uniform statt.
Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen.

Der Lehrgang sollte mit dem Lehrgang „Sanitätshelferlehrgang (Modul B)“ kombiniert werden!

Lehrgangsort:

Malteserhaus in Kelkheim-Fischbach, Kelkheimer Straße 32-34

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