Sprechfunkberechtigungs-Lehrgang
Lehrgangsart: |
nach FwDV 2, Ziffer 3.1 |
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Teilnehmer: |
Alle Angehörigen der nichtpolizeilichen BOS. Bevorzugt berücksichtigt werden die Anmeldungen der Freiwilligen Feuerwehren des Main Taunus Kreises. Freie Lehrgangsplätze können an Angehörige anderer BOS gegen Kostenbeteiligung vergeben werden. |
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Teilnehmerzahl: |
maximal 20 |
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Dauer: |
mindestens 27 Stunden (nach Landesrecht) |
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Teilnahmevoraus- |
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:
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Lehrgangsziel: |
Ziel ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst. |
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Themenübersicht: |
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Lehrgangstage: |
Die Lehrgangstage sind Samstag und Sonntag. Der Lehrgang beginnt mit einem Samstag und endet an einem Samstag. |
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Unterrichtsbeginn |
Unterrichtsende |
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Samstag |
08.00 Uhr |
ca. 16.30 Uhr |
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Sonntag |
08.00 Uhr |
ca. 12.30 Uhr |
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Hinweis: |
Der Lehrgang findet in Uniform statt. Tragbare Funkgeräte Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen. |
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Lehrgangsort: |
Kreisausbildungszentrum im Hofheim, Katharina-Kemmler-Straße 1 (Feuerwehr Hofheim) |