Sprechfunkberechtigungs-Lehrgang

Lehrgangsart:

nach FwDV 2, Ziffer 3.1

Teilnehmer:

Alle Angehörigen der nichtpolizeilichen BOS. Bevorzugt berücksichtigt werden die Anmeldungen der Freiwilligen Feuerwehren des Main Taunus Kreises. Freie Lehrgangsplätze können an Angehörige anderer BOS gegen Kostenbeteiligung vergeben werden.

Teilnehmerzahl:

maximal 20

Dauer:

mindestens 27 Stunden (nach Landesrecht)

Teilnahmevoraus-
setzung:

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:

  • die Truppmannausbildung gemäß FwDV 2, Ziffer 2.1.1 erfolgreich abgeschlossen haben (Grundausbildungslehrgang) oder die Grundausbildung des jeweiligen Fachdienstes,
  • Förmliche Verpflichtungserklärung nach Verpflichtungsgesetz §1 Abs. 1 bis 3 vom 2. März 1974 in der jeweils geltenden Fassung

Lehrgangsziel:

Ziel ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.

Themenübersicht:

  • Rechtsgrundlagen
  • Physikalische Grundlagen
  • Sprechfunkbetrieb
  • Kartenkunde

Lehrgangstage:

Die Lehrgangstage sind Samstag und Sonntag. Der Lehrgang beginnt mit einem Samstag und endet an einem Samstag.

 

Unterrichtsbeginn

Unterrichtsende

Samstag

08.00 Uhr

ca. 16.30 Uhr

Sonntag

08.00 Uhr

ca. 12.30 Uhr

Hinweis:

Der Lehrgang findet in Uniform statt. Tragbare Funkgeräte
(HRT mit aktuellem Codeplus MTK) bitten wir mitzubringen.

Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen.

Lehrgangsort:

Kreisausbildungszentrum im Hofheim, Katharina-Kemmler-Straße 1 (Feuerwehr Hofheim)

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