Truppführerlehrgang

Lehrgangsart:

Truppführer – Lehrgang (Truppmann II) nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2 Ziffer 2.2

Teilnehmer:

Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, von Pflichtfeuerwehren sowie von Werkfeuerwehren, deren Leistungsstand vergleichbar dem von Freiwilligen Feuerwehren sein soll

Teilnehmerzahl:

maximal 30

Dauer:

mindestens 35 Stunden

Teilnahmevoraus-
setzung:

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:

  • die Truppmannausbildung gemäß FwDV 2, Ziffer 2.1.1 und 2.1.2 erfolgreich abgeschlossen haben (Grundausbildungslehrgang und 80 Stunden Standortausbildung),
  • mindestens 12 Monate den Grundausbildungslehrgang abgeschlossen haben.

Lehrgangsziel:

Ziel ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb einer Gruppe oder Staffel.

Themenübersicht:

  • Rechtsgrundlagen
  • Brennen und Löschen
  • Fahrzeugkunde
  • Verhalten bei Gefahr
  • Löscheinsatz
  • Technische Hilfeleistung
  • ABC-Gefahrstoffe
  • Brandsicherheitsdienst ; etc

 

Lehrgangstage:

Die Lehrgangstage sind Samstag und Sonntag. Der Lehrgang beginnt mit einem Samstag und endet an einem Samstag.

 

Unterrichtsbeginn

Unterrichtsende

Samstag

08.00 Uhr

16.50 Uhr

Sonntag

08.00 Uhr

12.30 Uhr

Hinweis:

Der Lehrgang findet in Uniform statt. Der Lehrgangsteilnehmer / die Lehrgangsteilnehmerin hat seine / ihre vollständige persönliche Schutzausrüstung mitzubringen, inklusive Feuerwehrhaltegurt und Feuerwehrleine mit Tragebeutel. Für Umkleideräume ist gesorgt.

Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen.

Lehrgangsort:

Kreisausbildungszentrum im Hofheim, Katharina-Kemmler-Straße 1 (Feuerwehr Hofheim)